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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (779) Pressemitteilung der Polizeidirektion Fürth zur Medieninformation von Fürther Bündnis gegen Rechts und IG Metall

Fürth (ots)

In der Medieninformation von dem Fürther Bündnis
gegen Rechts und der IG Metall v. 01.05.02 (17.19 Uhr) werden in 
polemischer Art und Weise Vorwürfe gegen die Polizei suggeriert, die 
einer Erwiderung bedürfen.
Vorab einer kurze Darstellung zur versammlungsrechtlichen 
Ausgangssituation:
Der Verbotsbescheid für NPD-Aufzug und Kundgebung (Bahnhofplatz) 
wurde nach Einlegung von Rechtsmittel sowohl durch das VG Ansbach 
als auch durch den VGH München aufgehoben. Damit konnte die NPD ihre 
angemeldete Versammlung durchführen. Für Aufzug und Kundgebung 
erging am 30.04.02 durch die Stadt Fürth ein restriktiver 
Auflagenbescheid.
Die eingelegten Rechtsmittel von dem Bündnis gegen Rechts und der 
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, insbesondere wegen der 
räumlichen Beschränkung auf einen Teil des Bahnhofplatzes führten 
weder beim VG Ansbach noch beim VGH München zum Erfolg.
Das von der IG Metall eingelegte Rechtsmittel, insbesondere die 
Auflage "Parallelversammlungen nicht zu behindern" wurde vom VG 
Ansbach als unbegründet zurückgewiesen. Der weitere Rechtsweg zum 
VGH München wurde nicht beschritten.
Kraft ihres gesetzlichen Auftrages war die Polizeidirektion Fürth 
gehalten, alle Versammlungen zu schützen und eine 
Grundrechtsausübung für alle Versammlungsteilnehmer zu 
gewährleisten. Eine Wertung, ob eine Versammlung gewünscht, 
wertvoll, moralisch zu kritisieren, unliebsam oder provokant ist, 
steht uns nicht zu und darf auch unser Handeln 
(Neutralitätspflicht!) nicht bestimmen.
Die erklärte Absicht  von Bündnis gegen Rechts, den "Nazi-Aufmarsch 
zu verhindern" und so auch im Kooperationsgespräch mit Stadt Fürth 
am 04.04.02 explizit bestätigt ("wir meinen das so, wie wir es 
sagen"), ließ der Polizei zum Schutz der NPD-Versammlung keine 
andere Alternative, als die Zugstrecke frühzeitig mit Gittern 
abzusperren, um geplante Blockadeaktionen zu verhindern.
Diese Maßnahmen führten zwangsläufig dazu, dass die Zugstrecke von 
Gegendemonstranten nicht gequert werden konnte. Unabhängig davon 
waren alle angemeldeten Versammlungsörtlichkeiten zu erreichen; nur 
nicht über die Aufzugsroute. Wieso der freie Zugang für viele 
Gewerkschafter schon an der Stadtgrenze geendet haben soll, ist der 
PD Fürth nicht nachvollziehbar und völlig aus der Luft gegriffen. 
Sollten damit Kontrollmaßnahmen der Nürnberger Polizei anlässlich 
des Revolutionären 1. Mai Festes/Demo in Nürnberg, Gostenhof gemeint 
sein, so waren vor allem aus diesem Teilnehmerkreis (autonomes 
Spektrum) gewalttätige Störaktionen gegen die NPD-Versammlung 
angekündigt.
Als Agitation reinsten Wassers muss die Passage ....Bei  seinem 
Auftritt auf dem Fürther Bahnhofplatz gewährleistete die Polizei dem 
stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in 
Deutschland erstaunlich wenig Schutz - NPD Anhänger dagegen wurden 
förmlich eskortiert, angesehen werden.
Zum Zeitpunkt der Rede von Herrn Friedmann war die NPD-Versammlung 
seit über einer Stunde beendet und es befand sich kein einziger der 
ca. 350 NPD-Teilnehmer mehr am Bahnhofplatz; diese waren schon um 
13.32 Uhr wieder an ihrem Sammelpunkt U-Bahn-Haltestelle 
Nürnberg-Messe angelangt. Von den ca. 3.000 Gegendemonstranten 
befanden sich um 14.15 Uhr noch ca. 600 Personen am Bahnhofplatz; 
zuzüglich ausreichender uniformierter und ziviler Polizeikräfte für 
Schutzaufgaben. Hier unterschwellig zu unterstellen, uns wäre der 
Schutz von Herrn Friedmann nichts wert, grenzt an das bewusste 
Verbreiten von Unwahrheiten. Tatsächlich wurde der Personenschutz 
von Herrn Friedmann nochmals durch zivile Polizeikräfte verstärkt, 
weil wir Hinweise hatten, dass die Rede von Herrn Friedmann durch 
Angehörige der autonomen Szene gestört werden sollte.
Im Ergebnis bleibt festzustellen:
26 Teilnehmer der NPD-Versammlung wurden nach strengen Vorkontrollen 
im U-Bahnhof Rathaus wegen unterschiedlicher Verstöße 
(versammlungsrechtliche Auflagenverstöße und Verwenden von 
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 10 Teilnehmer 
aus den Gegenveranstaltungen (davon 5 wegen versuchter gefährlicher 
Körperverletzung) fest- bzw. in Gewahrsam genommen. Gegen Unbekannt 
(Teilnehmer aus den Reihen der Gegendemonstranten) wird wegen 
versuchter schwerer Körperverletzung (Abschießen einer Stahlkugel 
gegen Polizeibeamte) ermittelt.
Dass Herr Lehner-Wendt durch einen Polizeibeamten verletzt worden 
sein soll, hat er bis dato weder gegenüber der Staatsanwaltschaft 
noch gegenüber die PD Fürth kund getan. Wir werden ihn aber sicher 
dazu befragen, bevor Gerüchte -gezielt- unwidersprochen im Raum 
stehen bleiben.
Die Polizei hat ihren gesetzlichen Auftrag ohne den Einsatz 
gravierender Zwangsmaßnahmen erfüllt. Gemessen an anderen 
Demonstrationsgeschehen blieben alle Versammlungen weitestgehend 
friedlich. Dazu haben Besonnenheit, Demokratieverständnis fast der 
gesamten Fürther Bevölkerung und unserer Deeskalationskonzept im 
wesentlichen Maße beigetragen.
Vorgenanntes darf man bei den Versammlungsleitern von Bündnis gegen 
Rechts und IG Metall kritisch hinterfragen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Fürth - Pressestelle

Telefon:0911/75905-224
Fax: 0911/75905-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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