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POL-ME: Keine gültige Fahrerlaubnis und keine Reue - Polizei beschlagnahmt Führerschein und Fahrzeug - Ratingen - 2006187

POL-ME: Keine gültige Fahrerlaubnis und keine Reue - Polizei beschlagnahmt Führerschein und Fahrzeug - Ratingen - 2006187
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Mettmann (ots)

So etwas erlebt die Polizei auch nicht alle Tage: Bei dem Versuch, das beschlagnahmte Auto seines Sohnes von einem Sicherstellungsgelände in Ratingen abzuholen, musste am Freitagnachmittag (26. Juni 2020) ein 80 Jahre alter Ratinger auch seinen eigenen Wagen der Polizei überlassen.

Das war passiert:

Gegen 15:15 Uhr erschien ein 80-jähriger Ratinger, in Begleitung seiner Ehefrau, an einem Sicherstellungsgelände auf der Rosenstraße in Ratingen, um das Fahrzeug seines Sohnes abzuholen, welches wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Polizei zuvor beschlagnahmt worden war. Da der Rentner keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, verweigerten die Angestellten jedoch die Herausgabe des Fahrzeuges.

Der Ratinger reagierte so aggressiv, dass die Mitarbeiter des Abschleppunternehmens die Polizei hinzuzogen. Auch gegenüber den Beamten blieb der Rentner renitent, verweigerte die Herausgabe seiner Fahrerlaubnis und beleidigte die Beamten. Erst durch Zureden seiner Ehefrau händigte der 80-Jährige einen Ersatz-Führerschein aus dem Jahr 1975 aus, welcher jedoch keine Gültigkeit besitzt.

Die Beamten belehrten den Ratinger hinsichtlich des Tatvorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die vor Ort anwesenden Angestellten hatten angegeben, dass der 80-Jährige das Sicherstellungsgelände mit seinem Mercedes Benz E200 befahren hatte. Der Rentner reagierte uneinsichtig und gab an, auch zukünftig sein Fahrzeug zu führen. Auf richterliche Anordnung wurden sowohl der von ihm vorgezeigte Führerschein als auch sein Fahrzeug beschlagnahmt. Das von ihm eingeforderte Fahrzeug seines Sohnes verblieb bis auf Weiteres ebenfalls auf dem Sicherstellungsgelände.

Gegen den 80-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Beleidigung gefertigt.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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