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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Nachrichtenverbreitung im Netz - Gut gemeint, aber...

Marburg-Biedenkopf (ots)

Ostkreis

Das Internet mit insbesondere den sozialen Medien ist heutzutage sicherlich eines, wenn nicht das hauptsächliche Kommunikationsmittel, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Damit lassen sich Nachrichten schnell verbreiten. Aber.............. Einmal im Netz lassen sich diese Nachrichten nicht mehr kontrollieren. Was vielleicht gut gemeint war, nimmt eine vielleicht ungewollte Entwicklung. Eine Nachricht verbreitet sich, gerade wenn es um Kinder geht, rasend schnell und bleibt nicht regional. Sie erzeugt, oft verbunden durch einen "Stille-Post-Effekt" Wirkungen wie z.B. Ängste oder Unsicherheiten, die weder beabsichtigt waren, noch gerechtfertigt sind. Der Internetuser liest die Nachricht, die bei ihm genau diese Reaktion auslöst und verbreitet sie weiter, meist in gutem Glauben, aber eben unreflektiert und ohne Recherche- andere sollen ja auch gewarnt werden. Aber.... Ist diese Warnung gerechtfertigt? Kommt die Nachricht, die ich verbreite von der einer amtlichen Stelle z. B: von der Polizei? Gibt es auf offiziellen Seiten der Behörden gleichlautende Nachrichten? Ist also überhaupt etwas dran an der Sache?

Hier ein Beispiel für Ursache und Wirkung:

Im Netz tauchte am Wochenende (12 bis 14 April) ein Beitrag auf, der sich durch Weiterverbreitung auf mehreren Kanälen in den sozialen Medien schlagartig ausbreitete und zu vermehrten Reaktionen führte. Es ging um einen Mann, der in Stadtallendorf mehrfach auffällig geworden sein soll. Der Beitrag spricht von mehreren Zeugen, nach deren Aussage sich der Mann aus unerklärten Gründen Kindern genähert haben soll. Es gibt dann noch eine kurze Beschreibung des Mannes und der Örtlichkeiten, sowie die Bitte, verstärkt auf die Kinder aufzupassen und sie im Umgang mit Fremden zu unterrichten, sowie im Verdachtsfall sofort die Polizei anzurufen.

Im Tenor hieß es in den besorgt und ängstlich klingenden Kommentaren: Echt oder Fake? Ist die Polizei informiert? Wie sollen wir uns verhalten? Dürfen die Kinder noch nach draußen?

Tatsächlich fiel in Stadtallendorf am 12. April ein Mann auf. Die Polizei hatte den Mann nach Hinweisen anwesender Eltern überprüfte, die Identität festgestellt und einen Platzverweis ausgesprochen. Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevantes Verhalten sowie die Notwendigkeit einer Warnung der Bevölkerung hatten sich nicht ergeben. Ein am 05. April gemeldetes Geschehen in einem Markt in der Innenstadt Stadtallendorfs erwies sich nach ersten Ermittlungen als mögliche Verwechselung. Ein Mann nahm einem Mädchen die Baseballkappe ab und erklärte dann verdutzt: "Ach Du bist es ja gar nicht". Der Mann setzte ihr die Kappe wieder auf ging weg und zuckte nach dem Ansprechen durch die Mutter nur kurz die Achsel bevor er weiterging. Auch diesem Fall ging die Polizei nach. Der Mann blieb unerkannt. Die Fahndung verlief erfolglos. Ob die Männer vom 05 und 12 April identisch sind, steht derzeit überhaupt nicht fest.

Jetzt kann man sicherlich diskutieren, dass der Eintrag dann ja seine Berechtigung hat, denn es war ja tatsächlich etwas. Aber hat auch die wohl nicht beabsichtigtem, aber erzielte Wirkung die Berechtigung?

Die Polizei geht grundsätzlich sämtlichen Hinweisen nach! Die Polizei bittet daher dringend darum, nur behördlich bestätigte Nachrichten dieser Art weiter zu verbreiten. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf sicher sein, dass die Polizei die Bevölkerung immer dann informiert, wenn sich aus den Ermittlungen und Befragungen auch nur ansatzweise ergibt, dass eine Gefahr besteht. Die Polizei rät grundsätzlich und unabhängig von einem Vorfall, Kinder im Umgang mit Fremden vorzubereiten. Dazu gibt es u.a. vom Landeskriminalamt Hessen eine Broschüre, die darüber informiert. (Kinderansprecher "... da steht ein Kastenwagen...").

Martin Ahlich

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