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POL-MI: BMW-Fahrer rammt Streifenwagen

Espelkamp (ots)

In der Nacht zu Samstag hat ein Autofahrer aus Espelkamp versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Dabei rammte er zweimal einen Streifenwagen. Seine Nacht endete schließlich im Polizeigewahrsam.

Gegen 0.30 Uhr rückte in Höhe der Schweriner Straße ein auf der Isenstedter Straße fahrender BMW in den Fokus der Polizei. Als dessen Fahrer offenbar den Streifenwagen bemerkte, drückte er merklich auf sein Gaspedal. Dieses Verhalten änderte sich auch in der Stargarder Straße nicht, obwohl ihm zwischenzeitlich nach Aktivierung des Blaulichts auch Anhaltezeichen gegeben worden waren. Im Wendehammer der Pyritzer Straße kam die Fahrt des 40-Jährigen schließlich zum vorzeitigen Abschluss, die Einsatzkräfte stellten ihren Wagen quer hinter den BMW. Dennoch gelang es dem Fahrer zu wenden und beim Anfahren mit der Front gegen den stehenden Streifenwagen zu stoßen. Auch ein zwischenzeitlich aus dem Streifenwagen gesprungener Beamter konnte den Mann trotz lautstarker Aufforderung das Auto zu verlassen nicht zum Stoppen bringen, sodass der ein zweites Rammmanöver durchführte.

Anschließend gelang es den Uniformierten den Verkehrsteilnehmer nach Anwendung eines Reizgassprühgerätes und durch unmittelbaren Zwang aus dem Auto zu holen. Dabei leistete der offenbar angetrunkene Mann Widerstand und versuchte die Einsatzkräfte zu treten. Er wurde gefesselt und ins Gewahrsam nach Minden gebracht. Dort verstand der Espelkamper offenbar den Ernst der Lage und beruhigte sich langsam. Nach Abklingen seiner Aggressivität konnte er am frühen Morgen die Gewahrsamszelle verlassen. Zuvor wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein und den BMW dürfte der Espelkamper zunächst nicht wiedersehen. Beides wurde sichergestellt. Die Beamten blieben unverletzt, der Streifenwagen blieb weiterhin fahrfähig.

Nun wartet auf den 40-Jährigen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren. So wird er sich unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, wegen Widerstands sowie wegen des Verdachts eines grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens verantworten müssen.

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