Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher Beihilfe zum versuchten Mord am Holocaust-Denkmal in Berlin
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. Mai 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2026 den
syrischen Staatsangehörigen Khalaf A.
in Berlin durch Beamte des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig (§ 211, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, §§ 22, 23, 27 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Khalaf A. stand mit dem gesondert verfolgten Wassim Al M. in Kontakt. Dieser attackierte am Abend des 21. Februar 2025 aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einen Mann und verletzte ihn lebensgefährlich (vgl. Pressemitteilung Nr. 49 vom 29. Juli 2025). Khalaf A. verbrachte den Nachmittag vor der Tat mit Wassim Al M. und ermutigte ihn, sein Vorhaben umzusetzen.
Wassim Al M. wurde am 5. März 2026 durch das Kammergericht in Berlin für die Tat u.a. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
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