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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der Miliz "Free Palestine Movement" wegen Kriegsverbrechen u.a.

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (4. August 2021) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2021

den syrischen Staatsangehörigen Mouafak Al D.

in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten in Berlin durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, Kriegsverbrechen (§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 VStGB) begangen zu haben. Im Zusammenhang hiermit wird ihm auch Mord in sieben Fällen (§ 211 Abs. 1 und 2, § 212 Abs. 1 StGB) und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Mouafak Al D. feuerte am 23. März 2014 am Rejeh-Platz in Damaskus (Syrien) aus einer Panzerabwehrwaffe (womöglich einer Panzerfaust; RPG-Geschoss) eine Granate in eine Menschenmenge ab. Bei den Menschen handelte es sich um Zivilisten aus dem Stadtviertel Al Yarmouk, die am Rejeh-Platz auf die Ausgabe von Lebensmittelpaketen durch das "Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten" ("United Nations Relief and Work Agency for Palestine Refugees in the Near East"; UNRWA) warteten. Bei der Attacke kamen mindestens sieben Personen ums Leben. Wenigstens drei weitere Personen, darunter ein sechsjähriges Kind, wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt Mitglied der Gruppierung "Free Palestine Movement" (FPM). Zuvor gehörte er der "Volksfront zur Befreiung Palästinas Generalkommando" ("Popular Movement for the Liberation of Palestine General Command"; PFLP-GC) an. Nach dem Beginn der in einen Bürgerkrieg mündenden Unruhen in Syrien übten diese bewaffneten Milizen im Auftrag des syrischen Regimes Kontrolle über Al Yarmouk aus. Zwischen Juli 2013 und April 2015 riegelte das syrische Regime das aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstandene Stadtviertel vollständig ab. In der Folge kam es unter den Bewohnern von Al Yarmouk zu einem Mangel an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung. Das Gebiet blieb bis 2018 stark umkämpft.

Mouafak Al D. wird im Laufe des heutigen Tages (4. August 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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