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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 200813.3 Kiel: Festnahme eines Fahrraddiebes führt auch zu rechtlichen Konsequenzen für den Eigentümer

Kiel (ots)

Mittwochnachmittag überwältigte ein 54-Jähriger einen 17-Jährigen, der im Verdacht steht kurz zuvor dessen Fahrrad im Grasweg entwendete zu haben. Die Festnahme wird auch für den Eigentümer des Fahrrades rechtliche Konsequenzen haben. Er soll die Verfolgung mit seinem Pkw aufgenommen haben, obwohl er zurzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, habe den vermeintlichen Dieb gestoppt, indem er gegen das Fahrrad gefahren sei und soll den Jugendlichen geschlagen haben. Der 17-Jährige wurde dabei leicht verletzt.

Gegen 13:50 Uhr ging der Hinweis auf der Einsatzleitstelle ein, dass es im Grasweg zu einem Fahrraddiebstahl gekommen sei und der Geschädigten den Tatverdächtigen im Holzkoppelweg gestellt habe. Zwischen beiden soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein.

Im Holzkoppelweg trafen zwei Streifenwagenbesatzungen des 1. Polizeireviers auf den 17-jährigen Tatverdächtigen, den 54-jährigen Fahrradbesitzer sowie mehrere Zeugen.

Nach jetzigem Ermittlungsstand hatte ein Nachbar des 54-Jährigen beobachtet, wie ein junger Mann mit dem besonders auffälligen Fahrrad des 54-Jährigen von dessen Grundstück gefahren sei. Der Nachbar habe den Fahrradbesitzer alarmiert, welcher sofort mit seinem Pkw die Verfolgung aufgenommen habe. Im Bereich des Holzkoppelweges sei der 54-Jährige mit seinem Pkw gegen das Fahrrad gefahren und habe den Fahrer zu Fall gebracht. Anschließend sei der Pkw-Fahrer auf den Tatverdächtigen zugegangen und habe ihn tätlich angegriffen.

Der 17-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Er gab gegenüber den eingesetzten Beamten an, dass das Fahrrad ihm gehören würde. Da nach jetzigem Ermittlungsstand davon ausgegangen wird, dass das sehr auffällige und seltene Fahrrad vom Grundstück im Grasweg entwendet wurde, erwartet den 17-Jährigen eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrraddiebstahls.

Auf den 54-Jährigen kommt eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu.

Matthias Felsch

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