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Hauptzollamt Singen

HZA-SI: Tor zum Paradies kostet Ferrari Fahrer über 124.000 Euro/Nach Zollkontrolle am Zollamt Konstanz-Paradiesertor wird in der Schweiz zugelassener Ferrari versteuert

HZA-SI: Tor zum Paradies kostet Ferrari Fahrer über 124.000 Euro/Nach Zollkontrolle am Zollamt Konstanz-Paradiesertor wird in der Schweiz zugelassener Ferrari versteuert
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Singen (ots)

Konstanz: Rund 124.000 Euro, zusammengesetzt aus 64.000 Euro Einfuhrabgaben und 60.000 Euro für die zu erwartende Strafe, musste ein 60-jähriger, in Luxemburg wohnhafter Fahrer eines schwarzen Ferraris bei der Einfuhr nach Deutschland bezahlen.

Das Fahrzeug im Wert von 195.000 Franken (umgerechnet rund 207.000 Euro) war in der Schweiz zugelassen und bei der Einfuhr nach Deutschland beim Zoll nicht angemeldet worden. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge von Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU gefahren werden, ohne dass das Fahrzeug bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden muss. In diesem Fall griffen diese Ausnahmen nicht.

Aufgefallen war alles bei einer Zollkontrolle Anfang September am Zollamt Konstanz - Paradiesertor.

Neben dem fälligen Betrag von rund 124.000 Euro wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Die Abgaben und die Sicherheitsleistung konnte der Reisende noch vor Ort begleichen und anschließend seine Fahrt in dem schwarzen Sportwagen fortsetzen.

Das Steuerstrafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.

"Leider ist dies kein Einzelfall, wenn auch der Warenwert der Fahrzeuge selten in diesem Preissegment liegt", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Im Bezirk des Hauptzollamt Singen wurden von Januar bis einschließlich Juni 2025 im Rahmen von Zollkontrollen 26 außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge festgestellt, die durch Personen genutzt wurden, die ihren Wohnsitz innerhalb der EU haben. Der gesamte Warenwert dieser Fahrzeuge belief sich in Summe auf über 230.000 Euro. Zusammengerechnet ergab das zu erhebende Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro."

Im gleichen Zeitraum konnten für weitere 38 Fahrzeuge, die z.B. auf Aufliegern transportiert wurden, bei Zollkontrollen keine Verzollungspapiere vorgelegt werden. Der Warenwert dieser Fahrzeuge belief sich auf über 330.000 Euro und Einfuhrabgaben von über 165.000 Euro wurden fällig.

Zusatzinformation Befindet sich der Wohnsitz des Fahrers in der EU, so darf im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Ge-brauch in das Zollgebiet der EU eingeführt werden und hier vorübergehend verwendet werden, wenn:

   - das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers 
     benutzt wird (Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während
     der Benutzung in der EU aufhalten.)
   - das Fahrzeug bei einem professionellen Vermietungsunternehmen 
     gemietet wurde. Das Fahrzeug muss jedoch innerhalb von 8 Tagen 
     wiederausgeführt werden.
   - das Firmenfahrzeug für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag 
     vorgesehenen beruflichen Aufgabe oder für Fahrten zwischen 
     Wohnort und Arbeitsplatz genutzt wird

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell

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