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Hauptzollamt Saarbrücken

HZA-SB: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz unterwegs

HZA-SB: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz unterwegs
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Saarbrücken/Saarland/Rheinland-Pfalz (ots)

Seit heute Morgen prüfen 73 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Saarbrücken im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns im Saarland und südlichen Rheinlandpfalz. Nach einem ersten Zwischenfazit wurden bereits bis zum Mittag (Stand 13 Uhr) knapp 100 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 180 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden beispielsweise Gastronomie- und Friseurbetriebe, der Einzelhandel, Spielotheken sowie Nagelstudios. Die bisherige Bilanz der Maßnahme:  In 7 Fällen besteht der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde.  Ebenso besteht in 7 Fällen der Verdacht der Schwarzarbeit.  1 Arbeitnehmer wurde vorläufig festgenommen, da der Verdacht besteht, dass er sich unerlaubt in Deutschland aufhält.  1 Arbeitgeber steht im Verdacht gegen die Handwerksordnung verstoßen zu haben.

Die Maßnahmen des Hauptzollamts Saarbrücken werden durch Kräfte der Finanzämter und Handwerkskammern unterstützt.

Die Prüfungen werden voraussichtlich bis in die Abendstunden andauern.

Nach Abschluss der Maßnahmen wird eine Meldung mit den vorläufigen Endergebnissen erfolgen.

Zusatzinfo:

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Saarbrücken über 5.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit. Dazu führt die FKS ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecher
Niklas Armbrust
Telefon: 0681-8308-1116
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

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