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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Barmitteleinfuhr - ab 10.000 Euro anzumelden

HZA-LÖ: Barmitteleinfuhr - ab 10.000 Euro anzumelden
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Lörrach.Rheinfelden (ots)

Bei der Kontrolle eines aus der Schweiz über das Zollamt Rheinfelden-Autobahn Anfang Dezember einfahrenden Fahrzeugs fand eine Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach Bargeld in Höhe von rund 26.000 Euro, welches weder der Schweizer Fahrer noch sein Mitfahrer angemeldet hatten. Die an die beiden Reisenden gerichtete Frage nach mitgebrachten Waren wurde zunächst verneint. Man sei auf dem Weg nach Frankreich um sich dort ein Pferd anzusehen. Auf die dann nochmalige gezielte Frage nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr erklärte der Fahrzeugführer, er und sein Mitfahrer hätten jeder 10.000 Euro dabei, so viel, wie erlaubt sei. Das gesamte Bargeld befände sich in seiner Jackentasche. Allerdings zählten die Zöllner daraus dann 25.000 Euro in 500- und 200-Euro-Scheinen, die, so erklärte der Mann schließlich, ihm alleine gehörten. In der Ablage der Fahrertür hatte er zudem zwei Geldbörsen verstaut, von denen die eine 810 Euro, die andere 240 Schweizer Franken enthielt. Sein Begleiter trug 3.000 Euro bei sich. Wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln wurde gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld wurden 6.750 Euro einbehalten. Die beiden Männer konnten anschließend ihre Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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