Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: - Jahresbilanz 2024 des Hauptzollamtes Frankfurt am Main - Erfolgreich im Kampf gegen Kriminalität und Schmuggel, aber auch verlässlicher Partner der Wirtschaft
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Frankfurt am Main (ots)
"Wir haben es mit einer Fülle an Aufgaben zu tun, insbesondere am Frankfurter Flughafen als bedeutendem internationalen Drehkreuz für die Wirtschaft und die Reisenden", so Regierungsdirektor Thomas Greger, kommissarischer Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main. "7,4 Milliarden Euro an Einnahmen, mehr als zehn Tonnen Drogen, 28.000 artengeschützte Tiere und Pflanzen, über eine Million Plagiate, zwei Millionen illegale Medikamente, effiziente Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung mit einer Schadensumme von über 62 Millionen Euro - all das summiert sich zu einem Gesamtergebnis eines erfolgreichen Teams."
Steuererhebung - für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von nationalen Verbrauch- und Verkehrsteuern, von Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 7,4 Milliarden Euro ein. Darunter waren z.B. 5,7 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 999 Millionen Euro Luftverkehrsteuer, 303 Millionen Euro Stromsteuer, 196 Millionen Euro Zölle, 73 Millionen Euro Energiesteuer, 96 Millionen Euro Kaffeesteuer sowie 66 Millionen Euro Biersteuer.
Rauschgiftkriminalität
Bei 8.224 Aufgriffen im Post, -Fracht-, und Reiseverkehr wurden insgesamt 10.038 Kilogramm Drogen im Wert von rund 208 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren 1.779 Kilogramm Kokain, 4.473 Kilogramm Khat, 2.313 Kilogramm Haschisch und Marihuana sowie 85.211 Stück (600 Kilogramm) synthetische Drogen wie z.B. Amphetamin und Ecstasy, 22.220 betäubungsmittelhaltige Tabletten sowie 262 Kilogramm neue psychoaktive Substanzen (z.B. Ketamin). Darunter fallen ganze Stoffgruppen, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, aber nur geringfügig chemisch anders und den bereits verbotenen Drogen in Struktur und Wirkung sehr ähnlich sind. 71 Drogenkuriere wurden am Flughafen vorläufig festgenommen. Darunter waren sechs Personen, die als sogenannte "Schlucker" identifiziert wurden, das Rauschgift also im Körper transportierten.
Barmittelkontrollen
Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 4.581 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel legal an. 973 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 17 Millionen Euro. 920 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, in 95 Fällen kam es zu Clearingverfahren zur weiteren Klärung der Sachverhalte.
Aufgrund des Angriffskrieges der russischen Föderation gegen die Ukraine wurden mehrere Sanktionspakete durch die EU beschlossen, welche die Zollbehörden national umsetzen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 95 Strafverfahren wegen des Verdachtes von Embargo Verstößen im Bereich Barmittel eingeleitet. Der Gesamtwert der sichergestellten Banknoten betrug dabei mehr als eine halbe Million Euro. Darüber hinaus wurden Luxusgüter im Wert von über 330.000 Euro sichergestellt.
Artenschutz
Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. In 588 Fällen kam es am Flughafen zur Sicherstellung von 28.167 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 35 lebende Tiere, zum Beispiel 17 Kaiserskorpione sowie ein Stieglitz. Darüber hinaus wurden 910 lebende Pflanzen sichergestellt, darunter zahlreiche Aloen, Kakteen und Orchideen. 27.222 aus Tieren oder Pflanzen hergestellte Waren wurden beschlagnahmt, überwiegend im Internationalen Postzentrum (27.102). Die Bandbreite der per Mausklick bestellten Waren sowie der verbotenen Urlaubssouvenirs im Reiseverkehr war groß. Es wurden vermehrt Lederwaren aus Krokodilen, Schlangen und Waranen sichergestellt, aber auch ein Giraffenfell, ein Mantel aus Wolfsfell, Tigerkrallen, Haifischzähne, neun tote Milchhaie sowie zahlreiche Präparate von geschützten Vögeln. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Arznei- und Dopingmittel
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. In 9.825 Sendungen wurden insgesamt rund zwei Millionen Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt. Auf die Postabfertigung entfallen dabei mehr als 903.000 Präparate, bei 9.628 Sendungen. Die Bandbreite zog sich von Potenzmitteln über Antibiotika bis hin zu melatoninhaltigen Medikamenten gegen Jetlag und Schlafstörungen. Herkunftsländer waren überwiegend Indien, Türkei, China sowie die USA.
Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Profi- sowie Breitensport. Entsprechende Produkte sind auch bei Hobbysportlern weit verbreitet. Bei 321 Aufgriffen wurden insgesamt - überwiegend im Postverkehr - 129.104 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz sind unter Strafe gestellt.
Marken- und Produktpiraterie
Die Marken- und Produktpiraterie stört den fairen Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. 7.841 Grenzbeschlagnahmeverfahren wurden eröffnet. Die 1,04 Millionen Plagiate hatten einen Warenwert von rund 52 Millionen Euro und kamen überwiegend aus China. Weitere Herkunftsländer waren Hongkong, Türkei, Pakistan und Thailand. Gefälscht wurden z.B. Schmuck, Körperpflegeprodukte, Kleidung und Schuhe, Unterhaltungselektronik, Autozubehör, Mobiltelefone sowie Kugellager und Tablets.
Produktsicherheit
Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 13.843 Aufgriffen zur Sicherstellung von 733.777 Waren. Darunter waren häufig Tätowierutensilien, Laserpointer, Steinschleudern, Autoteile , Medizinprodukte, Kameras, aufblasbare Boote, Akupunkturnadeln, Sonnenbrillen und Drohnen. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen. China, die USA, Hongkong, Südkorea und Großbritannien waren die überwiegenden Herkunftsländer.
Verfolgung von Zolldelikten
Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 2.032 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet, ein Steuerschaden von mehr als zwei Millionen Euro verhindert. 13.054 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Der Zoll leistet einen großen Beitrag bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Die Arbeitsverhältnisse von 3.104 Personen bei 244 Arbeitgebern wurden überprüft. 1.891 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 887 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 65 wegen Mindestlohnverstößen). Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 61,9 Millionen Euro. 1.772 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 906 Bußgeldverfahren (darunter 58 wegen Mindestlohnverstößen). Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 230.602 Euro. Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 337 Monaten, teilweise auf Bewährung.
Zusatzinformation:
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