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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: - Jahresbilanz 2021 des Hauptzollamtes Frankfurt am Main- Erfolgreich im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Schmuggel

HZA-F: - Jahresbilanz 2021 des Hauptzollamtes Frankfurt am Main- Erfolgreich im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Schmuggel
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Frankfurt am Main (ots)

Auch in Zeiten von Pandemie und Brexit haben die Zöllnerinnen und Zöllner ihre Aufgabe am Frankfurter "Tor zur Welt" sowohl für den Luftfrachtbereich als auch für die Passage erfolgreich erfüllt- und das sieben Tage die Woche rund um die Uhr. "Der Arbeitsalltag meiner 1.512 Zöllnerinnen und Zöllner hat sich durch Corona stark verändert, aber der Flughafenbetrieb muss dennoch funktionieren. Mit flexiblen Dienstzeiten in Kohorten und Hygieneregeln haben wir es wieder geschafft, dass der "Laden läuft", so Leitender Regierungsdirektor Markus Tönsgerlemann, Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main. "Mit einem Dreiklang aus taktischer Erfahrung , moderner Kontrolltechnik und dem Können der Spürhunde konnte das gesamte Team des Hauptzollamtes Frankfurt am Main in allen Bereichen wieder sehr gute Erfolge erzielen." Steuererhebung - für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 7,97 Milliarden Euro ein. Darunter waren z.B. rund 6,7 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 255 Millionen Euro Zölle, 65 Millionen Euro Biersteuer, 351 Millionen Euro Stromsteuer, 99 Millionen Energiesteuer sowie 346 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die Gesamteinnahmen des Hauptzollamtes Frankfurt am Main machen rund 5,6 Prozent der bundesweiten Einnahmen des Zolls (rund 141 Milliarden Euro) aus.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Der Zoll leistet einen großen Beitrag bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main führte im Jahr 2021 umfangreiche Prüfungen bei 383 Arbeitgebern durch. Dabei wurden die Arbeitsverhältnisse von 3.052 Personen überprüft. Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 9,6 Millionen Euro. 1.349 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 834 Bußgeldverfahren (darunter 43 wegen Mindestlohnverstößen). 1.731 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 760 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 42 wegen Mindestlohnverstößen). Aus den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit resultierten Freiheitsstrafen von insgesamt 148 Monaten.

Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 271.481 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherte unter anderem Kontobeträge, Bargeld und Luxusgüter in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro zur Sicherung der Ansprüche des Staates. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen richtete sich gegen Arbeitgeber mehrerer Branchen, die ihre schwarz gezahlten Löhne mittels Kettenbetrug zu verschleiern versuchten. Außerdem standen Tätergruppierungen der Reinigungsbranche in 2021 im besonderen Fokus der FKS in Frankfurt. Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte erneut empfindliche Haftstrafen. Unter anderem wurden in einem Fall zwei Bauunternehmer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

Bei 6.711 Aufgriffen im Post, -Fracht-, und Reiseverkehr wurden insgesamt 26.040 Kilogramm Drogen im Wert von rund 129 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren: 22.410 Kilogramm Khat, 494 Kilogramm Kokain, 450 Kilogramm synthetische Drogen wie z.B. Amphetamin und Ecstasy, 27 Kilogramm Heroin, 365 Kilogramm Haschisch und Marihuana. Darüber hinaus wurden 58 Kilogramm betäubungsmittelhaltige Arzneimittel sowie 2.180 Kilogramm Grundstoffe zur Drogenherstellung beschlagnahmt. Rund 94 Prozent der Sicherstellungen entfielen nach Anzahl auf die Zollkontrolle von Postsendungen im Internationalen Postzentrum. 110 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter war ein Mann, der als sogenannter "Schlucker" identifiziert wurde. Er hatte in 70 Behältnissen rund 700 Gramm Kokain im Körper transportiert.

Verstöße gegen das Waffengesetz

Im vergangenen Jahr kam es am Frankfurter Flughafen in 809 Fällen zur Sicherstellung von 115.322 erlaubnispflichtigen Waffen und Munition, sowie verbotenen Waffen. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen sowie Privatsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier z.B. Elektroimpulsgeräte im Aussehen von Taschenlampen, Butterflymesser, Schlagringe und Präzisionsschleudern. Herkunftsländer waren hier zu 90% Prozent China und Hongkong.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 9.594 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 269.705 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 58 Millionen Euro. Zu ca. 90% kamen die Plagiate aus China. Weitere Herkunftsländer waren die Türkei, Hongkong und Ägypten. Die Bandbreite reichte von Arzneimitteln, Mobiltelefonen, Kleidung und Schuhen über Action-Cams bis hin zu Körperpflegeprodukten und Geschirr.

Barmittelkontrollen

Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 3.347 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 139 Millionen Euro legal an. 723 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 60 Millionen Euro. 637 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, in 86 Fällen kam es zu Clearingverfahren zur weiteren Klärung der Sachverhalte.

Artenschutz

Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2021 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 655 Sicherstellungen mit 50.179 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 2.677 lebende Tiere, darunter eine Bengalkatze, ein Graupapagei, 300 Leguane sowie zahlreiche lebende Steinkorallen. Darüber hinaus wurden 482 lebende Pflanzen sichergestellt, oft Orchideen und Kakteen. Diese kamen in 35 Sendungen häufig als Post- oder Kuriersendung, laut Inhaltserklärung als "Home-Dekor" angemeldet. Darüber hinaus wurden 46.942 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen beschlagnahmt. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Anti-Doping-Gesetzes Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. In 20.417 Sendungen wurden insgesamt rund 2,4 Millionen Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt. Auf die Postabfertigung entfallen dabei mehr als 2,3 Millionen Präparate, bei 20.073 Sendungen. Die Bandbreite zog sich von Potenzmitteln über Antibiotika bis hin zu melatoninhaltigen Medikamenten gegen Jetlag und Schlafstörungen. Herkunftsländer waren überwiegend Indien, Großbritannien, USA, Thailand und China. Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Sport. Mit ihm sollen Gesundheit, Fairness und Chancengleichheit für Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Entsprechende Produkte werden aber auch bei Hobbysportlern immer beliebter. Im Jahr 2021 wurden bei 662 Aufgriffen insgesamt - überwiegend im Postverkehr - 128.511 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus Großbritannien, den USA und Indien. Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz sind unter Strafe gestellt.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 13.907 Aufgriffen zur Sicherstellung von rund 24 Millionen Waren. Ein großer Anteil entfiel dabei seit Beginn der Covid-19-Pandemie auf persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken sowie Medizinprodukte, deren Sicherheit zum Schutz der Bevölkerung erst überprüft werden musste. Darüber hinaus waren Roller, E-Scooter, Lasergeräte, Häcksler, Smartwatches, Spielzeug für Kinder und Kopfhörer sichergestellt worden. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden als unsichere Erzeugnisse eingestufte Waren dem Wirtschaftskreislauf entzogen. China, USA, Großbritannien, Russland und Japan waren die fünf überwiegenden Herkunftsländer.

Schutz der öffentlichen Ordnung

Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des Zolls: So bekämpfen wir z.B. die Einfuhr von Schriften, Ton und Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt. In 50 Fällen wurden 462 verdächtige Objekte sichergestellt. Zu nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Fahnen, Plakate, Magazine, sowie Holzkämme und "Flachmännner". Herkunftsländer waren überwiegend USA, Kanada, Großbritannien.

Verfolgung von Zolldelikten

Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.569 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet, ein Steuerschaden von rund 2,8 Millionen Euro verhindert.10.100 Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden.

Zusatzinformation: Berufs- und Karrierechancen Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere. Kontakt: Stabsstelle Kommunikation des HZA Frankfurt am Main Hahnstraße 68 - 70 60528 Frankfurt a. M.  069 / 690 - 73396 069 / 690 - 30453 069 / 690 - 74189 0173 / 6517088  069 / 690 - 50151

E-Mail:

presse.hza-ffm@zoll.bund.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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