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Hauptzollamt Stralsund

HZA-HST: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

Stralsund (ots)

Heute prüften 101 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern knapp 171 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 387 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, der Einzelhandel und Friseursalons. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Es wurden vor Ort 2 Straf- und 3 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weiterhin gab es in 17 Fällen erste Hinweise auf Verstöße, diese müssen weiter aufgeklärt werden.

An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stralsund
Matthias Klotsch
Telefon: 03831-356-1195
E-Mail: presse.hza-stralsund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Stralsund, übermittelt durch news aktuell

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