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Hauptzollamt Kiel

HZA-KI: Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

Kiel (ots)

Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Das Hauptzollamt Kiel war mit 60 Kräften in Kiel und Lübeck an der Schwerpunktkontrolle beteiligt. Insgesamt wurden 228 Personenbefragungen bei Firmen, die der Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung zuzurechnen sind, durchgeführt. Infolge der Prüfungen sind in 27 Fällen weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel erforderlich. Neben Verstößen gegen die Zahlungen des Mindestlohnes besteht in 16 Fällen der Verdacht der verbotenen Ausländerbeschäftigung. Die abschließenden Auswertungen der festgestellten Sachverhalte dauern an. "Das Vorenthalten zustehenden Mindestlohns oder das Nichtentrichten von Sozialabgaben schadet uns allen und gefährdet in hohem Maße unsere Sozialsysteme. Wir gehen weiterhin konsequent gegen Schwarzarbeit vor", so der Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch.

Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Pressesprecher
Claus-Peter Minkwitz
Telefon: 0431-20083-1110
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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