HZA-IZ: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
Itzehoe (ots)
Itzehoe 19.09.2025
8 Betriebe prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in den Kreisen Steinburg und Schleswig-Flensburg bei verdachtsunabhängigen Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
"Die Zollbediensteten konnten bei den Prüfungen insgesamt 64 Beschäftigte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen. Dabei wurden fünfzehn Feststellungen getroffen, die noch weiterer Prüfungen bedürfen.", so Jan Weber, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Seit November 2024 gilt in Schleswig-Holstein für das Hotel- und Gaststättengewerbe ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag. Dort ist u.a. ein Mindestlohn von 14,97 EUR je Zeitstunde festgesetzt
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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