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Hauptzollamt Hamburg

HZA-HH: Sicherstellung von fast 1,5 Mio. Trinkhalmen
Zoll überwacht Einfuhr von Einwegplastikprodukten

Hamburg (ots)

Bereits am 15. und 21.10.2021 hat das Zollamt Hamburg im Rahmen von routinemäßigen Beschaumaßnahmen 1.496.750 Strohhalme aus Plastik sichergestellt. Die Waren kamen per Schiff aus China und Taiwan und waren für den deutschen Markt bestimmt.

"Im Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung gelten seit Anfang Juli 2021 neue Regelungen, die die Einfuhr von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verbieten", so Pressesprecherin Kristina Severon vom Hauptzollamt Hamburg.

In Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg Mitte, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, als bezirklich zuständige Marktüberwachungsbehörde sind die Trinkhalme der Wiederausfuhr oder der Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung zuzuführen.

Zusatzinformationen:

Seit dem 3. Juli 2021 gelten in Deutschland die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV). Hiernach ist das Inverkehrbringen unter anderem von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik sowie Trinkhalmen aus Kunststoff generell verboten. Wegwerfprodukte aus Kunststoff wie unter anderem bestimmte Hygieneartikel und Wegwerfgetränkebecher müssen dagegen eine entsprechende Kennzeichnung enthalten, damit diese in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Der Zoll wirkt im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Entstehen bei der Abfertigung Zweifel, ob eine angemeldete Ware den in der EU geltenden Vorschriften entspricht o-der ein erforderliches Konformitätsverfahren durchlaufen wurde, so informiert der Zoll die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die bevorstehende Einfuhr und führt deren Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit herbei. Das Zollamt ist an diese Entscheidung gebunden und darf nur zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, wenn die Marktüberwachungsbehörde dem zustimmt.

Gezielte Informationen zu den neuen Regelungen von Einwegplastikprodukten erhalten Sie von der jeweiligen bezirklich zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Außerdem hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit FAQs zu den jeweiligen Verordnungen auf seiner Homepage veröffentlicht, die umfassend informieren.

https://www.bmu.de/faqs/weniger-verpackungsmuell

https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffverbotsverordnung

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 80003 - 1053
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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