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Hauptzollamt Braunschweig

HZA-BS: Zoll stößt bei Durchsuchung auf illegalen Aufenthalt, alte Bekannte und katastrophale Zustände

HZA-BS: Zoll stößt bei Durchsuchung auf illegalen Aufenthalt, alte Bekannte und katastrophale Zustände
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Braunschweig (ots)

Die Durchsuchung einer Arbeiterunterkunft im Landkreis Hildesheim durch das Hauptzollamt Braunschweig am 02. März 2022 hatte ein erschreckendes Ergebnis: von dreizehn angetroffenen Personen, hielten sich zwölf illegal in Deutschland auf - der Dreizehnte war der eigentliche Beschuldigte. Aber auch die Arbeiter waren für das Hauptzollamt Braunschweig teilweise keine Unbekannten.

Auslöser für die Durchsuchung waren unter Anderem zwei Kontrollen in den Wochen zuvor: Dabei wurden auf Baustellen in der Region Hannover jeweils mehrere Arbeitende ohne Aufenthaltspapiere angetroffen. Sie alle arbeiteten für dasselbe Unternehmen und wohnten in der nun durchsuchten Arbeiterunterkunft im Landkreis Hildesheim.

Die Durchsuchung, die in den frühen Morgenstunden begann, war auch für die eingesetzten Zollkräfte nicht angenehm: "Der erste, vermüllte Eindruck von außen bestätigte sich auch im Inneren. Dass dort eine Vielzahl an Personen untergebracht worden ist, ist sehr bedenklich", beschreibt der Leiter der Durchsuchungsmaßnahme die Situation vor Ort.

Die anwesenden Männer machten die Maßnahme nicht leichter: Drei junge Männer aus der Türkei versuchten sich alle jeweils mit demselben Ausweis eines abwesenden Verwandten auszuweisen, der eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik besitzt. Dieser Versuch scheiterte nicht nur auf Grund der Dreistigkeit, sondern auch weil einer von den dreien schon einmal und ein anderer bereits das dritte Mal vom Zoll ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen wurde. Als einer von ihnen daraufhin festgenommen wurde, beantragten die anderen beiden Männer Asyl.

Die neun albanischen Staatsangehörigen waren kooperativer, aber genauso illegal im Land. Sie sollen sich bei der kommunalen Ausländerbehörde melden.

Grundsätzlich steht bei den zwölf Ausländern nun der Verdacht des illegalen Aufenthaltes im Raum (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach § 95 Aufenthaltsgesetz). Über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden.

Ernste Konsequenzen drohen auch dem Arbeitgeber: ihm drohen Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach § 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), des Einschleusens von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 96 Aufenthaltsgesetz) und verschiedene andere Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro.

Rückfragen bitte an:

Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/1291-1016
Fax: 0531/1291-9102
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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