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Zoll überprüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

Bonn (ots)

Am Dienstag, den 21. Januar 2020 haben 3.024 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Der Zoll wurde durch 48 Beschäftigte anderer Behörden unterstützt. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 10.830 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 1.609 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2020 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur-, Kosmetiksalons und Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen, im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in Kfz-Dienstleistungsbetrieben. Bisher wurden 185 Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Mindestlohnverstößen, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, aufenthalts¬rechtlichen Verstößen, Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und Verstößen gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. In 1.847 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.

Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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