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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (623/2023) Illegale Böllerei: Polizei leitet mehrere Verfahren bei Kontrollen im Göttinger Stadtteil Grone ein

Göttingen (ots)

Göttingen, Stadtteil Grone, Elmpark und Jonaplatz Mittwoch und Donnerstag, gegen 19.00 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Bei gezielten Kontrollen im Bereich Elmpark und auf dem Jonaplatz hat die Polizei am frühen Mittwoch- und Donnerstagabend (27./28.12.23) im Göttinger Stadtteil Grone mehrere Verfahren u.a. wegen Verstoßes gegen die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Falsche Namensangabe und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen insgesamt fünf Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren aus Göttingen (4) und dem Landkreis Northeim (1) eingeleitet.

Die Überprüfungen standen im Zusammenhang mit dem gemeldeten illegalen Abbrennen von Feuerwerk. Nach entsprechenden Hinweisen von Anwohnenden hat der für den Stadtteil Grone örtlich zuständige Einsatz- und Streifendienst die Präsenz in den letzten Tagen weiter erhöht. Die verstärkte Bestreifung wird angesichts des näher rückenden Silvester weiter fortgesetzt.

Die Beamten gehen allen eingehenden Mitteilungen nach und fahren die gemeldeten Örtlichkeiten an, wenn das sonstige Einsatzaufkommen es zulässt. Allerdings ist festzustellen, dass sich die verursachenden Personen in den meisten Fällen vor Eintreffen der entsandten Funkstreifen bereits vom Ereignisort entfernt haben, was die polizeilichen Ermittlungen erschwert.

Im Rahmen der Kontrollen am Mittwoch und Donnerstag fanden und beschlagnahmten die Einsatzkräfte u. a. bei einem 15-Jährigen einen pyrotechnischen Gegenstand. Mehrere kontrollierte Personen verweigerten zudem die Angabe der Personalien bzw. gaben gegenüber den Beamten unrichtige an, zwei Jugendliche setzten sich gegen die anschließende Identitätsfeststellung körperlich zur Wehr. Verletzt wurde aber niemand.

Auszug Pressemitteilung der Stadt Göttingen zum Böllerverbot (05.12.23):

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung "Kat. F2" und dürfen nur vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar bis 22.00 Uhr erlaubt, allerdings nur außerhalb der Innenstadt. Dieses Feuerwerk darf nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern gezündet werden. Der Mindestabstand von 200 Metern ist auch zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen einzuhalten. Wegen der Kirche am Jonaplatz in Grone ist dort das Entzünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ebenfalls verboten.

Zur Kategorie F2 zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und Knallartikel (sogenannte "Chinaböller" usw.). Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsätzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in der Innenstadt abgefeuert werden dürfen.

Komplette Fassung siehe Homepage Stadt Göttingen unter https://www.goettingen.de/portal/meldungen/boellerverbot-in-der-goettinger-innenstadt-900002473-25480.html

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
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