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POL-PPRP: Länderübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs

POL-PPRP: Länderübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
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BAB 61, Frankenthal (ots)

Am Mittwoch, den 08.10.2025, fand im Rahmen der Länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs statt. Über 70 Spezialistinnen und Spezialisten aller Polizeipräsidien aus Rheinland-Pfalz, unterstützt durch weitere Polizeikräfte aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, des Zolls, des Balm, der Landesforsten RLP sowie dem Sachgebiet Abfallmanagement Rheinland-Pfalz fanden sich für diesen Zweck auf dem Autobahnparkplatz "Auf dem Hahnen", der BAB 61 ein.

Ziel der Kontrollen war die Prüfung von mitführpflichtiger Ausrüstung, Fahrzeugzustand und auch die Beladung der teilweise tonnenschweren Fahrzeuge, sowie die Überprüfung von Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals.

In 25 Teams machten sich die Kontrollkräfte an die zum Teil sehr aufwändigen und zeitintensiven Überprüfungen. Unter den über 70 kontrollierten Fahrzeugen forderten neben der Kontrolle von Sattelschleppern, Reisebussen, auch solche von Schwertransporten, Abfalltransporten, Gefahrguttransporten und sonstigen Spezialtransporten den Kontrolleuren Fachwissen aus den verschiedensten Rechtsbereichen ab. In über 55 Fällen kam es zu Beanstandungen, darunter wurden 23 mal die Sozialvorschriften missachtet, sieben mal war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und sonstige Verstöße. In 11 Fällen waren die Verstöße so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.

Erwähnenswert war ein vollbesetzter Reisebus, dessen Fahrzeugbesatzung bereits über 25 Stunden das Fahrzeug ohne Unterbrechung führte. Weiterhin wies das Fahrzeug einen erheblichen Wartungsrückstau auf, der zu einem gravierenden Schaden am Fahrwerk führte. Die Weiterfahrt wurde daraufhin vor Ort untersagt und die Fahrgäste mussten mit einem Ersatzfahrzeug, sowie einer anderen Fahrzeugbesatzung die Tour fortsetzen.

Bei einem Holztransporter wurden nach dem EU-Recht unerlaubte Transporte in Deutschland durchgeführt. Durch das anwesende Bundesamt für Logistik und Mobilität wurde daher für diese erhebliche Ordnungswidrigkeit mehrere tausende Euro an Strafe vor Ort verhängt und auch erhoben. Nach der Zahlung konnte der Transport seine Fahrt fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale Verkehrsdienste
Peter Hainsch
Telefon: 06235 495-4301
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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