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POL-PDPS: Taschendieb stiehlt Geldbörse

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Zweibrücken (ots)

Zeit: 26.11.2022, 11:30 Uhr

Ort: Zweibrücken, Hauptstraße SV: Opfer eines Taschendiebstahls wurde am Samstagvormittag eine Kundin in der Fußgängerzone in Zweibrücken. Die 74-jährige Frau hatte sich gegen 11:30 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft aufgehalten, als es zu der Tat kam. Nach Verlassen des Geschäftes bemerkte sie, dass ihr roter Ledergeldbeutel aus ihrer Handtasche entwendet worden war. Unbemerkt hatte ein bislang unbekannter Täter die Geldbörse samt Bargeld, Personalausweis, Führerschein und Bankkarten aus der Handtasche gestohlen.

Zeugen, die verdächtige Personen wahrgenommen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 06332-9760 oder bei der Onlinewache https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache zu melden.

Taschendiebe lauern praktisch überall, wo viele Menschen zusammenkommen. Wem der Geldbeutel gestohlen wird, der kann dafür sorgen, dass seine Zahlungskarten nicht noch für Betrug verwendet werden. Dank des Sperrnotrufs lassen sich Giro- oder Kreditkarten einfach schnell sperren - und Betrug vermeiden.

Bei Abhandenkommen der Zahlungskarten sofort handeln:

Eine gestohlene Zahlungskarte sollten Sie unverzüglich sperren lassen. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf: https://www.sperr-notruf.de

Wer Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, sollte sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Denn nach einer Anzeige können Betroffene zudem ihre Zahlungskarten über eine KUNO-Sperrung auch für das Lastschriftenverfahren sperren lassen. Dies ist eine gesonderte Leistung der Polizei bei teilnehmenden Kreditinstituten.

Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden. Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht im Bürgeramt oder über den zentralen 24-Stunden-Sperrnotruf 116116.

Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de nachzulesen.

Weitere Informationen und Tipps unter www.polizei-beratung.de https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/einbruch/#c18408

|pizw

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeidirektion Pirmasens
Pressestelle

Telefon: 06331-520-0
www.polizei.rlp.de/pd.pirmasens

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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