Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Pirmasens mehr verpassen.

Polizeidirektion Pirmasens

POL-PDPS: Anrufe von falschen Polizeibeamten

Pirmasens (ots)

Am 29.07.2020 kam es in den Abendstunden im Stadtgebiet von Pirmasens vermehrt zu Anrufen so genannter falscher Polizeibeamter, die von den angerufenen Personen am Telefon unter Nennung eines Vorwands Auskünfte über deren Vermögensverhältnisse erlangen wollten. Glücklicherweise erkannten dies alle Angerufenen und beendeten die Gespräche, bevor Informationen weitergegeben wurden. Zu einem Schaden kam es in keinem Fall. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Polizei niemals am Telefon nach Vermögensverhältnissen oder Ähnlichem fragt. Solche Anrufe sollen umgehend beendet und gegebenenfalls die (echte) Polizei verständigt werden. I pips

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Pirmasens

Telefon: 06331-520-0
www.polizei.rlp.de/pd.pirmasens

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Pirmasens, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Pirmasens
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Pirmasens
  • 29.07.2020 – 11:32

    POL-PDPS: Sachbeschädigung an Alarmanlage

    Großbundenbach (ots) - Zeit: 27.07.2020, 10:30 Uhr - 17:00 Uhr Ort: Großbundenbach, Am Heiligen Haus SV: Ein bislang unbekannter Täter beschädigte eine Alarmanlage an einem Anwesen in der Sackgasse, so dass die Anlage kurzzeitig außer Betrieb war. Der Schaden beläuft sich auf ca. 500 EUR. Die Polizeiinspektion Zweibrücken (Tel. 06332 /9760 bzw. pizweibruecken@polizei.rlp.de) bittet um Hinweise zu verdächtigen ...

  • 29.07.2020 – 11:19

    POL-PDPS: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Zweibrücken (ots) - Zeit: 28.07.2020, 15:35 Uhr Ort: Zweibrücken, Kaiserstraße SV: Bei der Nachfahrt mit dem Funkstreifenwagen stellten die Beamten fest, dass ein Roller mit einer Geschwindigkeit von ca. 45 km/h unterwegs war, obwohl er lediglich 25 km/h schnell sein dürfte. Den 51-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren, da er zum Führen des Gefährts im Besitz eines Führerscheins sein müsste, den er aber ...