Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Edelsteine sichergestellt - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft Frankfurter Zoll verfolgt Diamanten-Schmuggel
Frankfurt am Main (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamts und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main vom 12.12.2025
Die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen stießen bei einer gestern stattgefundenen zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden auf insgesamt 11.276 Diamanten, die er in seinem Gepäck mit sich führte. Die Edelsteine fielen zuvor im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle auf. Die Bundespolizei nahm diese daraufhin in Verwahrung und informierte den Zoll über den Fund.
Der aus Angola reisende Mann hatte die Rohdiamanten im doppelten Boden seines Handgepäckkoffers in zwei Tüten versteckt ohne diese vorschriftsgemäß gegenüber dem Zoll bei der Einreise anzumelden. Zudem konnte er das zwingend erforderliche Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorweisen. Das Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den eingeführten Edelsteinen nicht um sogenannte "Blutdiamanten" handelt.
Die hinzugerufenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main übernahmen die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und nahmen den 53-jährigen Mann fest. Die Einsatzkräfte stellten die Rohdiamanten sicher und zählten diese händisch.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft anordnete.
Er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben für die geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen. Der hierbei entstandene Steuerschaden kann endgültig nach entsprechender gutachterlicher Beurteilung der Edelsteine festgestellt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat Hintergrundinformationen
In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte "Blutdiamanten"). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem für den Diamantenhandel. Die Regelungen des sogenannten Kimberley-Prozesses sind seit 2002 in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten bzw. Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten ist daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulässig? Die Einfuhr von Rohdiamanten ist nur zulässig aus Staaten, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird und sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen Behältnis befinden.
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