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Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

ZOLL-F: Zollfahnder ziehen Khat-Händler aus dem Verkehr

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Frankfurt am Main//Heusenstamm/Ingelheim (ots)

Zollfahnder haben im Rhein-Main-Gebiet drei mutmaßliche Khat-Händler festgenommen. Die Männer im Alter von 21, 24 und 29 Jahren sollen, mittels gesondert verfolgter Kuriere, frisches Khat aus verschiedenen Ländern Afrikas über Flughäfen in Deutschland und der Schweiz nach Deutschland eingeführt und hier verkauft haben. Der 24-jährige Hauptbeschuldigte und offensichtliche Drahtzieher konnte am Morgen des 19.7.2018 am Frankfurter Flughafen festgenommen werden. Er soll durch seine persönlichen Kontakte den Handel organsiert haben. Die Festnahmen der beiden anderen Verdächtigen erfolgten bereits am 18.7.2018.

"Aufgrund der bisher gewonnenen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass die Anwerbung der Kuriere, die Organisation und die Finanzierung der Reisen durch telefonische Absprachen der Beschuldigten untereinander sowie mit weiteren Personen im Ausland erfolgten. In dem seit Ende 2017 unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten Ermittlungsverfahren wurden bisher etwa 300 kg Khat sichergestellt", so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts.

Die am 18.7.2018 festgenommenen Männer aus Heusenstamm (Deutscher) und Ingelheim (Somalier) befinden sich in Untersuchungshaft. Der Hauptbeschuldigte Somalier wird aktuell vernommen und Fahnder durchsuchen seine Wohnung. Im Anschluss wird er dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankfurt vorgeführt, der über die Untersuchungshaft entscheiden wird.

  Informationen zu Khat

Khat ist eine Kaudroge und wird überwiegend von aus Afrika stammenden Personen konsumiert. Hauptwirkstoffe von Khat sind Cathinon und Cathin. Diese werden beim Kauen von Khat mit dem Speichel freigesetzt. Die Substanzen sind eng mit Amphetamin verwandt. Konsumiert wird Khat üblicherweise, indem 100-200 Gramm junge Blätter über einen Zeitraum von drei bis vier Stunden gekaut werden. Dabei werden immer wieder neue Blätter hinzugefügt. Der Saft wird geschluckt, die Rückstände ausgespuckt. Es werden nur die frischen Blätter konsumiert, weil Cathinon in alten oder trockenen Pflanzenteilen rasch zerfällt. Ein "Portionsbündel" Khat wird für rund fünf bis zehn Euro auf dem EU-Schwarzmarkt angeboten. Die in Khat enthaltenen Wirkstoffe Cathinon und Cathin unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Ferner birgt der Konsum von Khat, neben der strafrechtlichen Verfolgung, erhebliche gesundheitlichen Risiken.

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Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
Pressesprecher
Hans-Jürgen Schmidt
Telefon: 069 50775 133
Fax: 069 50775 117
E-Mail: presse-zoll@zfaf.bfinv.de
www.zoll.de

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