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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Doping im Breitensport - illegale Herstellung und Vertrieb von Dopingmitteln

ZOLL-E: Doping im Breitensport - illegale Herstellung und Vertrieb von Dopingmitteln
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Essen/Düsseldorf (ots)

Essen/Düsseldorf Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu größeren Ermitt-lungsverfahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen wie aber auch am Arbeitsplatz. Die Beschlagnahme eines randvoll mit Dopingsubstanzen gefüllten Postpakets aus Osteuropa führte die Fahnderinnen und Fahnder auf die Spur eines 24-jährigen Düsseldorfers. Bei den am 29.03.2015 durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen sowie Durchsuchungen am Arbeitsplatz des Manns wurden zahlreiche Dopingmittel - anabole Steroide -, daneben aber auch illegale Potenzmittel zur Kompensation auftretender Nebenwirkungen der "leistungssteigernden" Substanzen gefunden. Dass der Beschuldigte die illegalen Aufbaupräparate nicht nur für den eigenen Verbrauch herstellte wurde den Fahndern schnell klar, als sie die Komponenten eines sogenannten Un-tergrundlabors, wie Messbecher, Kochutensilien, Glaszylinder, Bördelzange, Etikettiermaschine, Abfüll- und Verpackungsmaterial sowie flüssige und feste Wirkstoffe in großen Mengen vorfanden. Als sei dies nicht genug, stellten die Fahnder noch Kokain und Amphetamin sicher. "Doping ist für die Trainierenden häufig mit dem Risiko einer Gesundheitsschädigung verbunden. Der Missbrauch der illegalen Substanzen, die häufig von Laien unter zum Teil verheerenden hygienischen Bedingungen hergestellt werden, hat oft massive Nebenwirkungen. Diese versuchen die "Sportler" mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, wie Potenzmit-teln, auszugleichen, die sie zumeist auf dem illegalen Markt, wie aus dubiosen Quellen über das Internet beziehen", so der Leiter der Zollfahndungsamtes Essen, Hans-Joachim Brandl. Nicht nur der Handel mit Dopingmitteln, sondern auch der Erwerb und der Besitz sind nach dem Anti-Doping Gesetz strafbar (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren). In einem besonders schweren Fall liegt die gesetzliche Strafandrohung bei bis zu 10 Jahren Haft. Die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Ruth Haliti
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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