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Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

BPOLI-KA: Büroversehen ermöglicht Vollstreckung eines Haftbefehls

Karlsruhe (ots)

Gleich doppeltes Pech hatte ein 40-jähriger Deutscher gestern Morgen. Eine Streife der Bundespolizei Karlsruhe läutete gegen 09:00 Uhr an der Haustür des Mannes. Die Beamten wollten einen Haftbefehl, welcher auf die 50-jährige Freundin des Mannes ausgestellt wurde, vollstrecken. Diese hatte nach polizeilichen Informationen eine Geldstrafe in Höhe von 173 Euro noch nicht gezahlt, obwohl Sie das Amtsgericht Karlsruhe wegen Untreue dazu verurteilt hatte. Der 40-Jährige gab gegenüber den Beamten an, seine Freundin befände sich an ihrer Arbeitsstelle in Karlsruhe. Daher richtete sich der Blick der Beamten nun auf den daheim gebliebenen Freund, welcher im Rahmen der weiteren Maßnahmen ebenso fahndungsmäßig überprüft wurde. Zu diesem Zeitpunkt konnte er sich seinem Schicksal nicht mehr entziehen. Der Mann war durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betrugs ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 673 Euro vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er zur Dienststelle am Karlsruher Hauptbahnhof verbracht. Dort kontaktierte er eine Bekannte, welche am Nachmittag die Geldstrafe begleichen konnte. Der Mann entging so einer 15-tägigen Haftstrafe. Die Beamten konnten zwischenzeitlich die Freundin an ihrem Arbeitsplatz antreffen. Die ausstehende Geldstrafe hatte die Dame jedoch bereits beglichen. So führten die Umstände des Antreffens und eine nicht gelöschte Fahndungsausschreibung dazu, dass dennoch ein Haftbefehl vollstreckt werden konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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