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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Bundespolizei stellt Ausweismissbrauch fest und vollstreckt zwei Haftbefehle

Konstanz/ Bietingen (ots)

Die Bundespolizei konnte am vergangenen Wochenende im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen einen Ausweismissbrauch in Konstanz feststellen und zwei Haftbefehle am Grenzübergang in Bietingen vollstrecken.

In einem Reisebus von Mailand nach Hamburg wies sich am Freitag (30. Juli 2021) ein Reisender, bei der Kontrolle am Grenzübergang Konstanz - Autobahn, mit italienischen Dokumenten aus. Bei der näheren Überprüfung der vorgelegten Ausweispapiere kam den Bundespolizisten der Verdacht auf, dass auf den Lichtbildern ein anderer als der vor ihnen sitzende Mann abgebildet war. Zudem ergab ein Abgleich der Dokumentennummern eine Fahndungsausschreibung von Italien zur Sicherstellung.

Eine umfassende Identitätsprüfung auf der Dienststelle, konnte den Missbrauch von Ausweispapieren zweifelsfrei bestätigen. Die missbräuchlich verwendeten Dokumente wurden als Beweismittel sichergestellt; auf den 34-Jährigen dessen Staatsangehörige ungeklärt ist, kommt nun ein Strafverfahren zu. Da der Mann in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, wurde er abschließend an seine zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

Weiter konnten Beamten der Bundespolizei in den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2021 am Grenzübergang in Bietingen einen ukrainischen Staatsangehörigen festnehmen, der wegen des unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel von der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war. Durch Zahlung seiner Geldstrafe in Höhe von 577,50 Euro, konnte der 37-Jährige die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

Anders erging es einen eritreischen Staatsangehörigen am Sonntag, den 1. August 2021, am Grenzübergang in Bietingen, der nach Eröffnung des Haftbefehls weiterhin nicht die ausstehende Geldstrafe begleichen konnte. Für ihn endete die Reise mit einer 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt. Nach dem 23-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz gesucht, weil er seine Geldstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen nicht beglichen hatte.

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