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Polizei Essen

POL-E: Essen: Streit um Parkplatz eskaliert - Ermittlungen gegen vier Essener

Essen (ots)

45127 E.-Ostviertel: Am Freitagnachmittag (30. Oktober, 14:12 Uhr) kam es an der Engelbertstraße/Herkulesstraße zu einem Streit um einen Parkplatz - hierbei wurde ein 29-Jähriger leicht verletzt.

Offenbar wollten zwei Autofahrer (36/53) beide ihren Wagen auf dem freien Stellplatz parken - darüber kam es auf dem öffentlichen Parkplatz zum Streit. Der 53-Jährige, der ausgestiegen war, postierte sich nach eigenen Aussagen auf den freien Platz, um dem 36-Jährigen deutlich zu machen, dass er diesen für sich beanspruche. Der 36-jährige Skoda-Fahrer soll sich dadurch wenig beeindruckt gezeigt haben, er soll gehupt haben und langsam in Schrittgeschwindigkeit in Richtung Parkplatz gerollt sein. Ein 29-Jähriger, der das Geschehen mitbekam, sprang dem 53-Jährigen zu Seite.

Der Skoda-Fahrer soll weitergerollt sein und dabei die beiden Männer angefahren und den 29-Jährigen leicht verletzt haben. Als der 36-Jährige bemerkte, dass der 29-Jährige die Polizei anrief, soll er versucht haben, davonzufahren.

Die beiden Männer (29/53) sowie ein weiterer 21-Jähriger, der zu Hilfe geeilt kam, wollten sich dem Wagen in den Weg stellen - diesmal um seine Flucht zu verhindern. Weil dieser mit durchdrehenden Reifen angefahren sein soll, sprangen alle drei Männer beiseite. An der Parkplatzausfahrt soll der 36-Jährige dann sein Beifahrerfenster geöffnet haben, um Pfefferspray in Richtung der Männer zu sprühen, anschließend fuhr er davon. Er konnte kurze Zeit später in seiner Wohnung angetroffen werden.

Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den 36-Jährigen. Zudem fuhr dieser nach aktuellen Ermittlungen ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch wurde der 36-Jährige für eine Blutprobe mit zur Wache genommen, da die Beamten in seiner Wohnung deutlichen Cannabisgeruch wahrnahmen.

Gegen die drei anderen Männer wird wegen Nötigung ermittelt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Straßenverkehrsordnung hin, die eindeutig regelt, dass derjenige an einer Parklücke Vorrang hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Das "Freihalten" einer Parklücke ist nicht gestattet./SyC

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