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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Ulm - Polizei hat Radfahrende im Blick
Mehrere Menschen musste die Polizei am Donnerstag in Ulm beanstanden.

Ulm (ots)

Zwischen 10 und 12 Uhr kontrollierte die Polizei die Radfahrer in der Neuen Straße. Zielrichtung waren in erster Linie Radler, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Innerhalb der zwei Stunden mussten die Beamten 55 Radfahrende beanstanden, die verbotener Weise auf dem Gehweg oder der Busspur unterwegs waren. Zwölf von ihnen wurden auch verwarnt, weil bei ihnen die Beleuchtung entweder nicht vollständig angebracht war oder aber nicht funktionierte. Für die Sicherheit aller wird die Polizei ihre Kontrollen fortsetzen.

Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Mit den Tipps der Polizei kann jeder einen Beitrag für die Sicherheit leisten:

Um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, eignet sich auffällig helle und leuchtende Kleidung. Die Farben gelb, orange oder hellrot tragen dazu bei, schnell von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Noch besser ist es, wenn reflektierende Materialien eingearbeitet sein. Alternativ können auch Warnwesten und Reflektorenbänder getragen werden. So gehen Sie nicht zuletzt auch mit leuchtendem Beispiel voran und zeigen wie wichtig es ist, im Dunkeln schnell gesehen zu werden.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist die Fahrradbeleuchtung. Radfahren im Dunkeln ohne Beleuchtung ist lebensgefährlich. Ein Licht gehört spätestens dann ans Fahrrad, wenn es dämmerig wird. Um Unfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie deutlich im Verkehr auf zwei Rädern erkennbar sind.

Tragen Sie beim Radfahren immer einen Schutzhelm! Der Helm kann Ihnen im Ernstfall das Leben retten. Etwa ein Drittel aller verletzten Radler erleiden gefährliche Verletzungen im Kopfbereich. Die Hälfte der getöteten Radfahrer stirbt an einer Kopfverletzung.

Was gehört an ein verkehrssicheres Fahrrad?

   - Frontscheinwerfer mit weißem Licht.
   - Weißer Frontreflektor (darf im Scheinwerfer verbaut sein)
   - Rotes Schlusslicht
   - Roter Rückstrahler (darf mit dem Schlusslicht verbaut sein)
   - Zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal
   - Je Laufrad zwei Speichenrückstrahler (gelb) oder reflektierendes
     Material (weiß) an Speiche, Felge oder Reifen
   - Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
   - Klingel
   - Bei batteriebetriebener Beleuchtung diese regelmäßig auf den 
     Ladezustand überprüfen

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Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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