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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Mainacht in Zeiten von Corona
Die Polizei nimmt auch die Eltern in die Pflicht.

Ulm (ots)

Traditionell machen sich Kinder und Jugendliche in der Nacht zum 1. Mai auf den Weg, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Ein Scherz tut keinem weh. Daher ist gegen wohl überlegte und originelle Maischerze auch nichts einzuwenden, sagt die Polizei. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu. Im vergangenen Jahr kam es zu folgenden Vorfällen in der Region: (BC) In Laupheim nahmen zwei Jugendliche Verkehrsschilder mit. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet. Die Polizei kam und nahm einen der beiden fest. Das Verkehrszeichen, das er dabei hatte, wurde zunächst sichergestellt und anschließend wieder zurückgebracht.

(GP) Im Landkreis Göppingen waren Schmierfinken unterwegs. Gebäude in Göppingen und Rechberghausen wurden durch Unbekannte beschädigt. Sie besprühten die Wände. Für die Entfernung der Graffitis war eine Spezialfirma notwendig.

(HDH) Im Landkreis Heidenheim montierten Scherzbolde im letzten Jahr bei mehreren Gemeinden die Ortsschilder ab. Anschließend vertauschten sie sie untereinander. Für die betroffenen Kommunen ein großer Aufwand, die Ortsschilder wieder an den ursprünglichen Standorten anzubringen.

(UL) Einen provisorischen Kreisverkehr bauten Unbekannte in Eggingen ab. Die Bauteile warfen Sie anschließend in den Straßengraben. Glücklicherweise resultierte dadurch kein Unfall. Die Straßenmeisterei musste anrücken und den Kreisverkehr wiederaufbauen.

Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein "Ausnahmetag". Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil: Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschutz und Verkehrskontrollen wird sie dabei auch die Einhaltung der "Corona-Regeln" überwachen. Nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung dürfen sich so maximal zwei Jugendliche, die nicht in einem Haushalt leben, treffen und um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und ziehen ein Bußgeld nach sich. Die Polizei appelliert daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren Sie vor allem im Hinblick auf die Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist. Die Polizei hofft, dass in der kommenden Mainacht vor allem Vernunft herrscht, keine Schäden zu beklagen sind und die eine oder andere gute Idee - im Rahmen des Erlaubten - zur Ermunterung aller beiträgt. Denn es sei durchaus erlaubt, andere zum Lachen zu bringen. Aber ein guter Spaß sei es nur, wenn alle lachen können, sagt die Polizei. Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag.

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Joachim Fakler / Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
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