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Polizeipräsidium Aalen

POL-AA: Starkregenfolgen im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen Schwerpunkt im Ostalbkreis und dort im Bereich Lorch, Nachbarkreis weniger betroffen

Polizeipräsidium Aalen (ots)

Im Rahmen des jüngsten Starkregenereignisses gingen auch bei der Polizei viele Notrufe ein. Der überwiegende Teil der rund 90 Notrufe, die das polizeiliche Lagezentrum ab etwa 18.30 Uhr am Montagabend erreichten, waren Hochwassermeldungen. Überflutete Straßen und vollgelaufene Keller beschäftigten Polizei und Feuerwehr bis in den neuen Tag hinein. Rein polizeiliche Aufgaben umfassten dabei den kleinsten Teil der Einsatzpalette. Die Polizei war unterwegs zur Gefahrenabwehr bei plötzlich auftretenden Straßenüberflutungen und bearbeitete drei Verkehrsunfälle mit Sachschaden, die ursächlich auf das Wetter zurückzuführen waren. Bei der Polizei wurden keine Personenschäden bekannt.

Der absolute Schwerpunkt der Ereignisse und damit auch der Notrufeingänge befand sich im Raum Lorch. Zwischen Lorch-Waldhausen und Lorch musste die Bundesstraße 29 ab 19.10 Uhr wegen Überflutung gesperrt werden. Inklusive der notwendigen Nachreinigungsarbeiten durch Straßenmeisterei und Feuerwehr dauerte die Sperrung rund fünf Stunden an. Auch der parallel zur Bundesstraße laufende Bahnverkehr musste zeitwillig eingestellt werden. Nahezu alle tiefergelegenen Stellen in Lorch-Innenstadt waren in dieser Zeit nicht mehr zugänglich. Die Rettungsleitstelle teilte der Polizei mit, dass die Feuerwehr allein in Lorch über 160 Einsatzstellen abzuarbeiten hatte. Auch in allen übrigen Bereichen machte das Hochwasser, deutlich mehr als der Polizei, den Feuerwehren, Straßenmeistereien und städtischen Bauhöfen Arbeit.

Für den Rems-Murr-Kreis gingen im Lagezentrum der Polizei gut 20 Anrufe ein. Auch hier lag der polizeiliche Schwerpunkt an der B 29. Höhe Plüderhausen war die Fahrbahn so stark überflutet, dass auch dieser Streckenabschnitt ab etwa 20.20 Uhr zunächst komplett und nach Zuziehung der Weinstadter Straßenmeisterei unter vorsichtiger Fahrweise einspurig befahrbar. Die Beeinträchtigung dauerte auch hier bis gegen Mitternacht fort, nachdem die Feuerwehr das Wasser abgepumpt und die Straße gesäubert hatte. Die übrigen Meldungen wurden an die Feuerwehren weitergeleitet und betrafen keine polizeilichen Aspekte.

Für den Landkreis Schwäbisch Hall gingen nur sechs Meldungen über Polizeinotruf ein. Polizeilicher Schwerpunkt war hier die Stuttgarter Straße in Schwäbisch Hall, die bis Scharfes Eck überflutet war.

Neben den Gefahrenabwehrmaßnahmen nahm die Polizei drei Verkehrsunfälle auf, deren Ursache der Starkregen und, nicht zu vergessen, die nicht an dieses Wetterereignis angepasste Geschwindigkeit, waren. Auf der B 29 kam Höhe Lorch ein zwanzigjähriger VW-Fahrer gegen 19 Uhr von der Straße ab und prallte in die Leitplanken. Unfallfolge war Sachschaden in rund 3000 Euro Höhe. Ähnlich lief ein Unfall gegen 19.30 Uhr ab, im Bereich der Ausfahrt Lorch-Ost schleuderte eine 30-jährige Ford-Fahrerin gegen die Leitplanke. Auf rund 28 000 Euro wurde der Sachschaden geschätzt, der gegen 19.15 Uhr bei einem Unfall auf der BAB 7 vor der Ausfahrt Aalen-Westhausen entstand. Auf den ringsum demolierten Pkw Mercedes Benz entfiel dabei ein Anteil von rund 25 000 Euro. An der Leitplanke, in die der Pkw schleuderte, entstand Schaden von etwa 3000 Euro.

Dass trotz der sehr vielen Einsatzstellen kein Personenschaden entstand, ist sicherlich neben einer guten Portion Glück, dem umsichtigen Verhalten der Bevölkerung zu verdanken. Dennoch macht die Polizei an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam, dass bei solchen Starkregenereignissen dringend Unterführungen zu meiden sind. Oft laufen solche Unterführungen nicht nur in Minuten- sondern gar in Sekundenschnelle voll und werden zur gefährlichen Falle. Überflutete Straße sollten, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht durchfahren werden. Hier warten durch ausgehobene Kanaldeckel unsichtbare Fallen. Vor allem aber für Fußgänger werden solche offenen Gullyabgänge zu Gefahrenstellen, weshalb dringend geraten wird, solche überschwemmten Bereiche zu Fuß nicht zu betreten.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-107
E-Mail: aalen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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