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Polizeipräsidium Neubrandenburg

POL-NB: Einsatzgeschehen aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Polizei löst Veranstaltung in Stralsund auf

Polizeiinspektion Stralsund (ots)

Die Polizeiinspektion Stralsund beendete am 14.04.2024 gegen 02:00 Uhr eine angemeldete private Feier in der Skaterhalle in Stralsund. Durch vorherige Kontrollen in der Nähe des Veranstaltungsortes und u. a. dem Fund der mutmaßlichen Droge "Blue Punisher" bei einer Person ergaben sich Hinweise sowie Verdachtsmomente, dass in dieser sowie im Umfeld Minderjährige, Jugendliche und Erwachsene Betäubungsmittel konsumieren.Aufgrund dessen wurden mehrere Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Stralsund sowie Unterstützungskräfte zusammengezogen und gemeinsam zum Einsatz gebracht. Die Veranstaltung vor Ort wurde mit Durchsagen der Verantwortlichen für beendet erklärt, sodass anschließend die Identitätsfeststellungen sowie Durchsuchungen der Personen und Sachen der Anwesenden durchgeführt werden konnte.Bei einem Teilnehmer wurde im Zusammenhang mit der Identitätsfeststellung und Durchsuchung dem Anschein nach die Droge "Blue Punisher" in mehrfacher Ausfertigung (mehrere Tabletten) gefunden und anschließend beschlagnahmt. Bei dem Mann handelt es sich um einen 20-Jährigen deutschen Stralsunder, dessen Sachen und danach die Wohnung ebenfalls durchsucht wurden.Im Rahmen der 129 Personalienfeststellungen sind zudem Minderjährige angetroffen worden, bei denen die Erziehungsberechtigten kontaktiert werden mussten.Zusammenfassend nahmen die Polizeikräfte bis zum Einsatzende gegen 03:45 Uhr mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen u. a. wegen des Verdachts der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- bzw. Cannabisgesetz auf. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Stralsund sind bereits aufgenommen und dauern an. Die Ordnungsbehörden werden ebenso über die Feststellungen informiert.

Im Auftrag

Jürgen Kolletzki

Polizeiführer vom Dienst, Einsatzleitstelle, Polizeipräsidium Neubrandenburg

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(Polizeinspektionen Stralsund, Anklam oder Neubrandenburg oder
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