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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 211126-1: In mehreren Fällen Ermittlungen gegen E-Scooter-Fahrer aufgenommen

Hürth, Brühl, Wesseling (ots)

Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und des Fahrens ohne Versicherungsschutz

In den vergangenen Tagen hat die Polizei Rhein-Erft-Kreis in den Stadtgebieten Brühl, Hürth und Wesseling in mehreren Fällen die Ermittlungen gegen die Fahrer von E-Scootern aufgenommen.

Am Sonntagvormittag (21. November) stoppten Polizisten auf der Schildgesstraße in Brühl einen 43-Jährigen, der mit einem Leihscooter unterwegs war. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten gegen 11.40 Uhr, dass die Pupillen des Fahrers auffällig waren und er sehr nervös wirkte. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf Amphetamine und THC an. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und erhoben eine Sicherheitsleistung, da der 43-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagnachmittag (21. November) stellten Polizisten in Wesseling auf der Konrad-Adenauer-Straße fest, dass der Fahrer (35) eines E-Scooters kein Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hatte. Bei der Kontrolle um 16.15 Uhr räumte der 35-Jährige zudem ein, dass er am Vorabend Cannabis konsumiert habe. Auch in diesem Fall ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an.

Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich ein 24-Jähriger aus Brühl verantworten. Ihn hatten Polizisten am Sonntagnachmittag (21. November) in Kierberg auf dem Mühlenbach angehalten. Er hatte kein Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter montiert. Die Beamten untersagen dem Fahrer die Weiterfahrt.

Am Dienstagmorgen (23. November) bemerkten Polizisten gegen 7.50 Uhr in Wesseling, dass ein Fahrer mit einem E-Scooter unterwegs war, an dem sich kein Versicherungskennzeichen befand. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Fahrer (15) muss sich jetzt in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren verantworten.

Auch ein Hürther (24) muss sich Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Polizisten hatten ihn am Mittwochabend (24. November) auf der Gennerstraße in Fischenich kontrolliert und bei ihm stark gerötete Bindehäute festgestellt. Der E-Scooter-Fahrer räumte ein, kurz vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben. Ein Arzt entnahm ihm gegen 20 Uhr eine Blutprobe.

Am Mittwochabend (24. November) bemerkten Polizisten auf der Eichholzer Straße in Wesseling-Keldenich, dass ein junger Mann mit einem E-Scooter unterwegs war, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der 19-Jährige konnte zudem keine gültige Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorlegen. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige.

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. Eigentümer von E-Scootern sollten sich zudem über die geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Pflichtversicherungsgesetzes informieren. (he)

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Fax: 02233 52-3309
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