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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 190327-4: Schüler verletzt - Bergheim

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Eine Autofahrerin fuhr nach dem Unfall davon, ohne sich um den verletzten Jungen zu kümmern. Die Polizei bittet sie und andere Zeugen, sich beim Verkehrskommissariat zu melden.

Ein 10-Jähriger befand sich am Montag (25. März) um 07:40 Uhr auf dem Schulweg in der Straße Am Wierichskamp in Glessen. An der Ausfahrt des Parkplatzes der Grundschule beabsichtigte die Fahrerin eines dunkelroten Kleinwagens in die Straße einzufahren. Sie bemerkte den Jungen, gab ihm Handzeichen zum Weitergehen und fuhr nach Angaben des Jungen trotzdem an. Der Wagen stieß in Kniehöhe mit dem Jungen zusammen. Dabei verletzte er sich leicht. Die Fahrerin, Mitte 50, schwarzhaarig mit Zopf, fuhr in Richtung Hohe Straße davon. Erst später berichtete der Junge seiner Mutter von dem Unfall, die Anzeige erstattete. Einer ärztlichen Behandlung bedurfte der Junge nicht.

Zur Rekonstruktion des Unfalles sucht das Verkehrskommissariat die beschriebene Fahrerin oder Zeugen, die Angaben zur Frau oder dem Wagen machen können. Sie werden gebeten, sich unter Telefon 02233 52-0 zu melden.

"Leider ist dies nicht der erste Schulwegunfall, bei dem die Autofahrerinnen oder Autofahrer nach Verkehrsunfällen mit Schülerinnen oder Schülern von der Unfallstelle flüchteten!", so der Direktionsleiter Verkehr, Polizeioberrat Peter Alff. Seit Monatsbeginn verzeichnet die Polizei bereits mit dem beschriebenen Unfall vier Fälle, bei denen Kinder auf dem Weg in ihre Schule oder auf dem Nachhauseweg zu Schaden gekommen sind und Strafverfahren nach §142 StGB (Verkehrsunfallflucht) eingeleitet wurden.

Polizeioberrat Alff weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin: "Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst. Sie wollen möglichst schnell weiter und geben dann an, dass alles in Ordnung sei. Im Anschluss kommt es häufig durch die Erziehungsberechtigten zu Anzeigen bei der Polizei, da die Kinder verletzt sind oder Sachschäden entstanden sind."

Die Polizei rät: Verständigen Sie bei einem Verkehrsunfall mit einem Kind bei Bedarf die Rettungskräfte und in jedem Fall die Polizei und die Erziehungsberechtigten. Sie tragen die Verantwortung! (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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