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AOK begrüßt die Bestätigung der Pflegeversicherung als solidarische Pflichtversicherung durch das Bundesverfassungsgericht

Bonn (ots)

Die AOK begrüßt die Bestätigung  der
Pflegeversicherung als solidarische Pflichtversicherung. Dies
erklärte heute Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzende des AOK
Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen die Pflegeversicherung. Da das
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgebe, Familien mit
Kindern zu entlasten, werde die Politik nun zu entscheiden haben, wie
ab 2005 die Finanzierung der Pflegeversicherung so gestaltet  werden
könne, dass die Leistungen gewährleistet bleiben. Dies könne durch
entsprechend der Kinderzahl gestaffelte Beitragssätze geschehen. Die
Finanzierung der Pflegeversicherung sei im derzeitigen
Leistungsumfang bis 2005 bei insgesamt stabilen Beitragssätzen
gesichert, sagte Ahrens. Bei Neuregelungen ab 2005 müsse auch die
notwendige bessere Absicherung der Demenzkranken geregelt werden.
Ahrens betonte, dass das Urteil nach den Ausführungen des
Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich  nicht nur die
Beitragsstruktur der Pflegeversicherung  berühre, sondern auch die
Verteilung der Solidarlasten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier sei eine Neubestimmung der Solidarität erforderlich.
Für die nächste Legislaturperiode erwartet die AOK daher
grundsätzliche Reformentscheidungen zur entsprechend den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes notwendigen Weiterentwicklung der
solidarische Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung.
Ahrens: "Wenn das Bundesverfassungsgericht die Belastung von Familien
begrenzt, wird zugleich insgesamt mehr Gerechtigkeit bei der
Verteilung der Solidarlasten notwendig".
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
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