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Marschewski/Belle: Ohrfeige für Rot-Grün

Berlin (ots)

Zu einem familienfreundlichen Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts gegen Rot-Grün erklären der
Berichterstatter für den öffentlichen Dienst, Meinrad Belle MdB, und
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Schon wieder konnte ein ungerechter Beschluss der rot-grünen
Bundestagsmehrheit erst vor Gericht gestoppt werden:
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt im November 1998
entschieden, dass die kindbezogen Gehaltsbestandteile für Beamte mit
drei und mehr Kindern zu gering waren. Das Bundesverwaltungsgericht
hat nun festgestellt, dass die entsprechenden Nachzahlungen für die
Jahre 1988 bis 1998 von dem Zeitpunkt an zu leisten sind, an dem die
Betroffenen ihre Besoldung als verfassungswidrig beanstandet hatten.
Auf die Bezeichnung der Beanstandung als "Antrag", "Einspruch" oder
"Widerspruch" kommt es dabei nicht an.
Genau diese Klarstellung war übrigens Inhalt eines CDU/CSU-Antrags
im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, der allerdings von
Rot-Grün abgelehnt wurde. Statt dessen wurde 1999 mit den Stimmen von
SPD und Grünen beschlossen, die Nachzahlung per Gesetz auf jene
Beamte zu beschränken, die förmlich Klage oder Widerspruch gegen die
zu geringe Bezahlung erhoben hatten.
Klar war schon damals, dass diese Gehaltsbestandteile allen
kinderreichen Beamte zustehen, die Nachzahlung also auch für jene
Betroffene gelten muss, "die ihre Ansprüche auf andere Weise als
durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben" - wie es unser
Antrag formulierte.
Das Bundesinnenministerium sollte daher jetzt rasch aktiv werden,
damit nicht nur die vom Urteil direkt betroffenen
rheinland-pfälzischen, sondern alle kinderreichen Beamten die
Nachzahlungen möglichst bald erhalten.

Rückfragen bitte an:

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