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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Verbraucherinsolvenz vereinfacht - Restschuldbefreiung erleichtert

Berlin (ots)

Zur abschließenden Beratung einer
Insolvenzrechtsänderung im Rechtsausschuss erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am
Mittwoch eine Änderung der Insolvenzordnung beschlossen.
Bei der Verbraucherinsolvenz, die über eine Restschuldbefreiung
überschuldeten Bürgern einen Weg aus der Schuldenfalle eröffnet,
werden jetzt die Verfahrenskosten gestundet. Bislang wurde in vielen
Fällen eine Eröffnung des Verfahrens überhaupt mangels Masse
abgelehnt, der Weg in die Restschuldbefreiung damit gar nicht erst
eröffnet. Prozesskostenhilfe wurde in den meisten Fällen verweigert.
Die Verfahrensdauer und der Fristbeginn für die sogenannte
Wohlverhaltensphase (Abtretung aller Einkommen über der
Pfändungsfreigrenze) führte bislang zu deren effektiver Dauer von 9
bis 10 Jahren.
Durch eine Vorverlegung des Fristbeginns und eine Verkürzung auf 6
Jahre werden es künftig die ursprünglich vom Gesetzgeber gewollten
ca. 7 Jahre sein.
Die Union hat diesen Änderungen zugestimmt, weil anderenfalls ein
wesentlicher Teil der von ihr seinerzeit wesentlich gestalteten
Insolvenzrechtsreform leergelaufen wäre.
Herr Beck von den Grünen reklamiert dies allein für die Koalition.
Es wäre schön gewesen, wenn Herr Beck auch bei den Beratungen im
Ausschuss zugegen gewesen wäre.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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