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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann: Forderung nach einem eigenständigen Leistungsgesetz für behinderte Menschen

Berlin (ots)

Am Dienstag, dem 27. März 2001, hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit den Beratungen zu dem
Gesetzentwurf eines Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) ein
eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz für behinderte
Menschen gefordert und einen entsprechenden Entschließungsantrag
beschlossen. Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Rund 350.000 Personen in Deutschland erhalten derzeit Leistungen
der Eingliederungshilfe als Sozialhilfe. Das bedeutet, dass sich
behinderte Menschen - und oft auch ihre Eltern - einer regelmäßigen
Überprüfung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch den
Sozialhilfeträger unterziehen müssen. Dank relativ großzügiger
Einkommensschwellen erhalten im Ergebnis viele Menschen
ungeschmälerte Leistungen. Dennoch: Manche Eltern müssen oft bis ins
hohe Alter Unterhalt für ihre inzwischen erwachsenen Kinder zahlen.
Insbesondere behinderte Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer
Behinderung nicht in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) arbeiten
können, werden durch das SGB IX in dieser Hinsicht weiterhin
benachteiligt. Diesen Menschen muss wirksam geholfen werden; Eltern
sollen auch bei einem behinderten Kind - so wie die Eltern gesunder
Kinder - irgendwann keine Unterhaltsleistungen mehr erbringen müssen.
Unsere Gesellschaft hat die Aufgabe, Eltern zu helfen, die ein
behindertes Kind zur Welt bringen und aufziehen. Sie müssen so
gestellt werden, dass nicht wegen der Behinderung ihres Kindes der
Bittgang zum Sozialamt notwendig wird.
Zwar ist der Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) ein erster
Schritt in die richtige Richtung, aber die Vorschläge bleiben
insgesamt zu zaghaft und zögerlich. Eine umfassende Lösung mit
Verbesserungen für alle behinderten Menschen kann nur in einem
eigenständigen und einheitlichen Leistungsgesetz, das vom Bund zu
finanzieren ist, erfolgen. Die neue Eingliederungshilfe ist als
ganzheitliche Hilfe zu definieren, die Förderung, Pflege und
Betreuung umfasst. Allen gleich Betroffenen sind gleichwertige
Leistungen zu gewähren, unabhängig von Art und Ursache der
Behinderung. Es ist nicht einzusehen, warum ein Kind, das durch einen
Unfall behindert wird, Leistungen der Unfallversicherung erhält, ein
Kind aber, das von Geburt an die gleiche Behinderung hat, zum
Sozialhilfefall wird, weil keine spezielle Versicherung besteht. Das
neue Leistungsgesetz muss vor allem Leistungen unabhängig von
Einkommen und Vermögen gewähren.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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