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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Gewaltschutzgesetz allein reicht nicht bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Berlin (ots)

Zum Internationalen Frauentag erklärt die
frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:
Nach langer Ankündigung wird nun endlich der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei
Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der
Überlassung der Ehewohnung bei Trennung in erster Lesung in den
Bundestag eingebracht. Die Erfahrungen in Österreich zeigen, dass
dies ein richtiger Ansatz ist. Allerdings sind bei der Beratung in
den Ausschüssen noch einige offene Fragen zu klären. So muss der
Vorwurf ausgeräumt werden, dass konkrete und vernünftige
Frauenpolitik nur am Rande der legalen Grundprinzipien umsetzbar sei.
Rechts- und Frauenpolitik müssen in konstruktivem Zusammenspiel zu
konkreten und erfolgversprechenden Ergebnissen kommen. Die
Erwartungen sind hoch, dass über den Schutz vor häuslicher Gewalt
hinaus innerhalb kürzester Zeit eine wirkliche Umsetzung des gesamten
Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geschieht.
Der vorgelegte Gesetzentwurf und das sich anschließende
langwierige Gesetzgebungsverfahren lassen befürchten, dass mit der
vollständigen Umsetzung des 1999 vorgelegten Aktionsplanes in dieser
Legislatur nicht mehr zu rechnen sein wird.
Nicht einmal ein Großteil der angekündigten Maßnahmen wird wohl
wegen der fortgeschrittenen Zeit in dieser Legislaturperiode noch
verwirklicht werden können.
Vor allem der Bereich der Prävention, z. B. der schulischen
Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt, muss gleichzeitig mit dem
vorgelegten Gesetz ausgebaut und umgesetzt werden. Das Zusammenwirken
präventiver und repressiver Maßnahmen ist besonders in dem sensiblen
Bereich der Gewalt gegen Frauen unerlässlich und letztendlich allein
erfolgversprechend.
Die Frauenministerin und die Justizministerin haben sich mit dem
Gewaltschutzgesetz ein Projekt herausgegriffen, das den Bund nichts
kostet, die Länder aber mit noch nicht abzuschätzenden Kosten
belasten wird. Sinnvolle und ergebnisorientierte Präventionskonzepte
erfordern erhebliche finanzielle Aufwendungen, die der Bund nicht nur
auf die Länder abwälzen darf.
Die Fraktion der CDU/CSU fordert eine unverzügliche Umsetzung des
Aktionsplanes der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen, denn ein Verpuffen dieses Konzeptes als reine
Absichtserklärung käme einem Verrat an der Sache der Frauen und einer
Bankrotterklärung der Frauenpolitik von Rot/Grün gleich.
Notwendige präventive Maßnahmen dürfen nicht am
Bundesfinanzministerium scheitern. Der vom Kanzler geprägte
Ausspruch, Frau Bergmann sei Ministerin für "... sonstiges Gedöns",
zeigt den Stellenwert der Frauenpolitik in der rot/grünen Regierung.
Der Internationale Frauentag ist Anlass an die Versprechungen der
Frauenministerin zu erinnern. Es wird Zeit, dass sie sich mit ihren
Themen beim Kanzler durchsetzt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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