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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Wildwest-Manieren bei der Nachzulassung von Arzneimitteln

Berlin (ots)

Im Hinblick auf die auslaufende Frist für Anträge
auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bei der Nachzulassung von
Arzneimitteln am 31. Januar 2001 um 24.00 Uhr erklärt der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Lohmann MdB:
Im Bundesministerium für Gesundheit hatten die Anliegen der
homöopathischen Arzneimittelhersteller schon unter dem grünen Hut von
Frau Fischer keinen Stellenwert. Es scheint, dass sie auch unter dem
roten Hut von Frau Schmidt nicht wahrgenommen werden. Gespräche der
Betroffenen mit Mitarbeitern im Kanzleramt und der SPD-Fraktion
blieben, was Fristen und Verfahren bei der Nachzulassung betreffen,
jedenfalls fruchtlos.
Die rot-grüne Bundesregierung verlässt beim
Nachzulassungsverfahren rechtstaatliche Grundsätze. Die Heranziehung
des privaten Unternehmens DMI in Leisnig durch das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Billigung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Entgegennahme von
Unterlagen und ihrer Eingangsbestätigung ist mit Blick auf die
Ausschlussfrist bei der Nachzulassung ein rechtlich höchst
fragwürdiger Vorgang. Denn gehen die Unterlagen für Anträge auf
Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Paragraph 105 Abs. 5c AMG nicht
fristgerecht ein, das heißt bis zum 31. Januar 2001, 24 Uhr , ist das
Medikament nicht verkehrsfähig und somit faktisch verboten.
Auch sonst herrscht bei der Nachzulassung ein einziges
Durcheinander. Hersteller von Arzneimitteln müssen sich gleich an
drei Institutionen wenden, um ihre Unterlagen fristgerecht
einzureichen. Dabei haben sie zu beachten, dass das
Erklärungsformular bevorzugt in elektronischer Version an das BfArM,
die Sachverständigengutachten nur in elektronischer Form an das DIMDI
und der Antrag auf Nachzulassung nebst klinischer Studien und
weiterer Unterlagen in schriftlicher Form an das private Unternehmen
DMI gehen. Natürlich alles unter Fristwahrung. Mit Rechtsklarheit
behördlicher Verfahren hat dies wenig zu tun.
Diese unübersichtliche Verfahrensweise ist erst in den letzten
drei Monaten von BMG und BfArM entwickelt worden. Noch bis Mitte
Januar war nicht völlig klar, in welcher Weise die elektronisch
geforderten Daten übermittelt werden sollten.
Hinweise der Firmen und der Verbände in der Vergangenheit, mit dem
elektronischen Verfahren seien insbesondere kleinere Hersteller
überfordert, ignorierte das BfArM beharrlich. Auch im BMG entfaltet
man offenkundig keine Sensibilität für die Probleme der
Naturheilmittelhersteller. Hier gilt die Devise "Augen zu und durch".
Unter diesen Umständen ist man geneigt, schon fast von Willkür der
Behörden im Umgang mit den Arzneimittelherstellern zu sprechen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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