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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Marschewski: Der Tarif-abschluss für den öffentlichen Dienst muss auch auf Beamte übertragen werden - alles andere wäre unfair und willkürlich

Berlin (ots)

Zur Absicht der Bundesregierung, Beamte vom
Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst abzukoppeln, erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Bosbach MdB, und deren innenpolitische Sprecher, Erwin Marschewski
MdB:
Der Tarifabschluss für die Arbeiter und Angestellten im
öffentlichen Dienst muss auch auf die Beamten übertragen werden. Die
Absicht der Bundesregierung, sich bei der Entwicklung der Bezüge der
Beamten und Pensionäre nicht, wie bisher üblich, am Tarifabschluss im
öffentlichen Dienst zu orientieren, sondern nur an einem (teilweisen)
Inflationsausgleich, ist unfair und ungerecht gegenüber den Beamten.
Es besteht zwar kein rechtlicher Automatismus zwischen
Tariferhöhung und Anpassung der Beamtenbezüge. Eine entsprechende
Koppelung wurde bisher aber immer praktiziert. Sie wurde lediglich
durch zeitversetzte Anpassungen der Beamtenbezüge (einige Monate
später als die Tariferhöhung für die Arbeiter und Angestellten) und
durch den im Versorgungsgesetz vorgesehenen "Abschlag" von jährlich
0,2% im Verhältnis zur Tariferhöhung zur Bildung sogenannter
Versorgungsrücklagen marginal variiert.
Jetzt will Rot-Grün auf einmal die Anpassung der Beamtenbezüge
grundsätzlich von der Tariferhöhung für die Arbeiter und die
Angestellten im öffentlichen Dienst abkoppeln - ohne jede Begründung
oder gar sachliche Rechtfertigung.
Den Beamten wird im Gegensatz zu den anderen Angehörigen des
öffentlichen Dienstes ein "Sonderopfer" auferlegt. Wenn in den
öffentlichen Haushalten gespart werden muss, dann bei allen
Angehörigen des öffentlichen Dienstes, also auch bei den Arbeitern
und Angestellten. Aber die Bundesregierung hat dort nicht die Macht
und nicht die Courage, dies gegenüber den Gewerkschaften
durchzusetzen. Der Affront mit ÖTV und DAG wird bewusst gescheut. Bei
den Beamten braucht man diese Rücksicht nicht zu nehmen, hier kann
der Staat einseitig -durch bundesgesetzliche Regelung- die Anpassung
der Besoldung festlegen.
Sachlich ist die Diskriminierung der Beamten gegenüber den
Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst nicht zu begründen.
Die Begründung für die Differenzierung ist allein eine politische:
Hier kann der Staat einseitig regeln, bei den Arbeitern und
Angestellten hat er es mit Gewerkschaften zu tun. Ein Streik der
Müllmänner und Krankenschwestern soll nicht provoziert werden; Beamte
dürfen nicht streiken.
Gemäß § 14 BBesG wird die Besoldung "entsprechend der Entwicklung
der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und
unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen
Verantwortung" angepasst. Es mag ja sein, dass Schuldenabbau ein
Argument ist, die Gehälter der "Staatsdiener" nicht wie die Gehälter
in der freien Wirtschaft ansteigen zu lassen. Nur: Dann muss das für
alle "Staatsdiener" gelten, nicht nur für eine Gruppe. Die Beamten
dürfen nicht willkürlich schlechter gestellt werden als andere
Bedienstete des öffentlichen Dienstes.
Die von Schily geplante Maßnahme ist langfristig auch ein Schlag
gegen die Institution des Beamtentums, weil dadurch den Beamten
verdeutlicht wird, dass sie ohne das für sie verfassungsrechtlich
vorgegebene Streikverbot letztlich machtlos sind. Das kann eine
innere Abkehr der Beamten von ihrem Rechtsstatus zur Folge haben.
Verfolgt Rot-Grün vielleicht das Ziel einer Ent-Beamtung, einer
schleichenden Auflösung des Beamtentums? Gute Leute werden es sich
jedenfalls doppelt und dreifach überlegen, ob sie noch Beamter werden
sollen.
Die Maßnahme ist auch unfair, weil nicht zu begründen ist, warum
ein "Spitzenverdiener" im Bereich der Angestellten (I BAT) eine
deutliche Gehaltsverbesserung erhält, während ein Beamter des
einfachen oder mittleren Dienstes mit relativ bescheidenem Einkommen
oder ein Pensionär mit A 5 nur den Inflationsausgleich erhalten soll.
Der hohe gut verdienende Ministerialbeamte ist die Ausnahme, nicht
die Regel.
Die Abkopplung vom Tarifabschluss trifft gerade die kleinen
Beamten, die bislang schon von Rot-Grün stiefmütterlich behandelt
wurden:
   * Belastungen durch die sogenannte Ökosteuer hat Rot-Grün durch
Senkung des Rentenbeitrags zwar für Arbeitnehmer kompensiert, nicht
jedoch für Beamte und Pensionäre - sie zahlen voll,
   * den demografischen Faktor in der Rentenversicherung hat Rot-Grün
ohne Aussicht auf eine Ersatzlösung ausgesetzt, während die
entsprechende beamtenrechtliche Regelung (Gehaltsabzug bei Beamten /
Pensionären sowie Zuführung zur Versorgungsrücklage) nach wie vor
unverändert in Kraft ist,
   * schon im letzten Jahr wurden die Beamtenbezüge - unter
Ausnutzung des Streikverbots der Beamten - erst mit mehrmonatiger
Verzögerung angepasst, obwohl Politik und Fachleute einig waren, dass
nach Einführung der Versorgungsrücklage für eine verzögerte oder
geschmälerte Übernahme von Tarifabschlüssen kein Grund mehr besteht.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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