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BGA klagt gegen Monopolpreise der Post AG: Wettbewerb senkt Preise und verbessert Service

Berlin (ots)

"Die Post AG verlangt ein überhöhtes Briefporto,
das von der zuständigen Behörde nicht genehmigt wurde und damit
gesetzeswidrig ist. Dagegen richtet sich die von uns im Interesse der
vielen Millionen Postkunden erhobene Klage." Dies erklärte
Rechtsanwalt Gerhard Handke, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in
Berlin anlässlich der Vorstellung einer Klage seines Verbandes gegen
die Monopolpreise der Post AG. Das von der Post erhobene Briefporto
war nur durch eine bis zum 31. August 2000 befristete Genehmigung
gedeckt. Ein erneutes Genehmigungsverfahren konnte die unabhängige
Regulierungsbehörde nicht durchführen, da diese durch den
Bundeswirtschaftsminister kompetenzwidrig angewiesen wurde, die
ausgelaufene Genehmigung so anzuwenden, dass sie bis zum 31. Dezember
2002 wirksam sei. "Gegen diese rechtswidrige Auslegung richtet sich
unsere Klage", erklärte Handke.
Der BGA fordert grundsätzlich, den Wettbewerb im Postmarkt von
seinen staatlichen Fesseln zu befreien. "Wir brauchen einen offenen
Markt, in dem sich die Preise frei bilden können. Ein verstärkter
Wettbewerb bringt den Postkunden niedrigere Preise und vor allem
einen besseren Service. Derzeit erleben wir Monopolpreise, die durch
nichts gerechtfertigt sind. Es handelt sich dabei um überhöhte
Preise, mit denen die Post AG im Monopolbereich den Rahm abschöpft,
um dann im Wettbewerbsbereich, beispielsweise im Paketdienst, die
private Konkurrenz aus dem Markt zu schlagen", erklärte Handke
weiter.
Die Liberalisierung des Postmarktes wurde durch die Vergabe einer
Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm an die Post AG unterlaufen.
Letztes Jahr beschloss die rotgrüne Bundesregierung, gegen den
Widerstand der Länder, eine Verlängerung des Briefmonopols bis Ende
2007. Für die Wettbewerber der Post hatte dies gravierende Folgen,
denn demjenigen, der einen Teilbereich als Monopol inne hat, fällt es
naturgemäß leichter, einen flächendeckenden Service anzubieten, als
demjenigen der sich nicht auf eine derart abgesicherte Infrastruktur
verlassen kann.
Handke betonte, dass sein Verband nicht gegen die Post AG kämpft.
"Wir kämpfen gegen ein überholtes Monopol, das vor rund 400 Jahren
geschaffen wurde. Im Grunde genommen kämpfen wir sogar im Interesse
der Post AG, die sich in einem fairen Wettbewerb behaupten wird. Der
gelbe Riese ist längst ein im Weltmarkt führender Anbieter globaler
Distributions- und Logistikleistungen. Die Post AG muss sich in
Deutschland von ihren Schutzwällen befreien, frischen Wind durch die
Fenster lassen und sich der Zukunft stellen", sagte Handke.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Wojtek, Prozessbevollmächtigter des BGA,
erklärte die Klage des Groß- und Außenhandelsverbandes im Detail:
"Das Postgesetz von 1997 sieht in Paragraph 19 zwingend vor, dass
Entgelte der Post für die Briefbeförderung im voraus zu genehmigen
sind. Die letzte Preisgenehmigung lief am 31. August 2000 ab. Eine
neue Genehmigung wurde nicht erteilt, statt dessen wies das
Wirtschaftsministerium die Regulierungsbehörde an, die alte
Genehmigung als fortbestehend anzusehen, und zwar bis zum Ende der
Exklusivlizenz, die damals noch am 31. Dezember 2002 auslief. Diese
Weisung findet keine gesetzliche Grundlage - sie ist auch nicht dazu
geeignet, eine zwingende gesetzliche Vorschrift außer Kraft zu
setzen. Aufgrund der Weisung sah sich die Regulierungsbehörde daran
gehindert, das Preisgenehmigungsverfahren, so wie geplant und
gesetzlich vorgesehen, durchzuführen. Seit dem 1. September 2000 ist
daher das Briefporto der Post nicht mehr genehmigt und damit
gesetzeswidrig.
In seiner Klage beruft sich der BGA auf sein gesetzliches Recht,
eine ordnungsgemäß genehmigte, leistungsbezogene Vergütung zu
bezahlen. Da eine Genehmigung nicht vorliegt, hat der BGA nach dem
Gesetz das Recht, die ungenehmigte Vergütung insgesamt
zurückzufordern. Es ist nun Sache der Post, darzulegen, wie hoch die
Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung wirklich sind, damit
diese von der Gesamtforderung gegebenenfalls in Abzug gebracht werden
können. Hierzu wird die Post die nach der
Entgeltregulierungsverordnung von 1999 geforderten Nachweise vorlegen
müssen. Für den BGA rechne ich mit einer erheblichen Rückzahlung."
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Mobil: 01 70/3 11 37 38

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