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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Bundesverfassungsgericht wird Ökosteuer noch vor 2003 korrigieren

Berlin (ots)

"Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
spätestens im kommenden Jahr über die zahlreichen
Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer. Erhebliche Korrekturen
sind absehbar. Die Ökosteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wird
es dann nicht mehr geben." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident
des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute
in Berlin zu der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Ökosteuer.
Der BGA selbst unterstützt die Verfassungsbeschwerden von sechs Groß-
und Außenhandelsunternehmen, die sich in dem verfassungsrechtlich
geschützten Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sehen. Der
Hintergrund dabei ist, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
auf die zu zahlenden Öko-Steuern für Energie oder Mineralöl
Steuervergünstigungen in Höhe von 80 Prozent erhalten, Handel und
Dienstleistungen aber die volle Ökosteuer zahlen müssen.
"Das deutsche Transportgewerbe klagt beispielsweise gegen die
internationale Wettbewerbsverzerrung, einige Familien gegen die
soziale Schieflage des Ökosteuergesetzes. Diese Klagen werden dazu
führen, dass wesentliche Konstruktionsmängel der Ökosteuer beseitigt
werden müssen," führte Börner aus. Der BGA geht davon aus, dass im
zweiten Halbjahr 2001 oder spätestens im Jahr 2002 das
Bundesverfassungsgericht die Ökosteuerklagen behandeln wird.
Börner kritisierte, dass die Befürworter der Ökosteuer noch heute
die sogenannte "doppelte Dividende" anpreisen würden. "Zum einen soll
die künstliche Verteuerung der Energie zu einem sparsameren Verbrauch
führen. Zum anderen sollen die Einnahmen aus der Ökosteuer das marode
Rentensystem finanziell unterfüttern. Diese Quadratur des Kreises
kann nicht funktionieren", sagte Börner. Zudem sei die
Bundesregierung bei der Ökosteuer ohne Not über ihr selbst gesetztes
Ziel hinausgeschossen. In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung sei
auf die notwendige europäische Harmonisierung der Energiebesteuerung
hingewiesen worden. Darüber hinaus stehe im Koalitionsvertrag: 'Bei
der konkreten Ausgestaltung der Schritte muss auch die konjunkturelle
Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt
werden.' Die Bundesregierung habe aber die Ökosteuer im nationalen
Alleingang durchgepeitscht und dabei die Preisentwicklung auf den
Energiemärkten ignoriert. "Damit wurde der eigene Koalitionsvertrag
gebrochen", erklärte Börner in Berlin.
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Tel.: 030/59 00 99 520
Mobil: 0170-3113738

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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