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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat höchste Priorität

Berlin (ots)

Zur Debatte um Patientenverfügungen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das 
Selbstbestimmungsrecht des Patienten höchste Priorität. Der Wille des
Patienten, bestimmte ärztliche Behandlungen abzulehnen, ist immer zu 
beachten. Dieser Grundsatz muss auch dann gelten, wenn der Patient 
nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen zu äußern.
Eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ist dringend 
erforderlich, um für die Patienten aber auch für die Ärzte mehr 
Rechtssicherheit zu schaffen. Die Patienten müssen die Gewissheit 
haben, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung auch 
umgesetzt wird.
Eine gesetzliche Regelung darf nicht hinter die geltende 
Rechtssprechung zurückfallen, die dem Patientenwillen einen hohen 
Rang einräumt - auch dann, wenn der Wille nicht mehr geäußert werden 
kann.
Nach Auffassung des SoVD muss ein Patient auch dann das Recht 
haben, in einer Patientenverfügung eine (lebenserhaltende) Behandlung
abzulehnen, wenn die Krankheit nicht unumkehrbar tödlich verläuft. 
Die Einschränkung, dass eine Patientenverfügung bei einer nicht 
unumkehrbar tödlichen Krankheit nur umgesetzt werden kann, wenn die 
Verfügung notariell beurkundet ist, fällt hinter die geltende 
Rechtsprechung zurück. Eine notarielle Beglaubigung, wie sie der 
Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach vorsieht, ist ohnehin 
eine zu hohe bürokratische Hürde, auf die verzichtet werden sollte. 
Der SoVD hält eine Beratung vor dem Verfassen einer 
Patientenverfügung für sinnvoll und wünschenswert. Ob eine Beratung 
in Anspruch genommen wird, sollte aber jedem selbst überlassen 
bleiben. Unverzichtbar ist für den SoVD, dass eine Patientenverfügung
schriftlich vorliegt.
Von den drei Entwürfen, die dem Bundestag vorliegen, entspricht 
der Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker im Wesentlichen der 
SoVD-Position. Der Stünker-Entwurf orientiert sich stark an der 
aktuellen Rechtsprechung, die das Selbstbestimmungsrecht der 
Patienten betont. Bedenken, dass die Umsetzung des Patientenwillens 
nach dem Stünker-Entwurf zu einem "Automatismus" führt, teilt der 
SoVD nicht. Denn vor einer Entscheidung müssen Arzt und Betreuer die 
konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Patienten prüfen und 
feststellen, ob der in der Patientenverfügung geäußerte Wille auf die
konkrete Situation auch zutrifft. Der Schutz der Patienten ist damit 
gewährleistet.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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