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ARD bereitet Telemedienkonzepte für Drei-Stufen-Test-Verfahren vor

München (ots)

Die Drei-Stufen-Tests für den gemeinschaftlichen
Telemedienbestand waren zentrales Thema der ARD-Sitzung in München. 
Die In-tendantinnen und Intendanten legten die formalen Kriterien für
die Telemedienkonzepte und den weiteren zeitlichen Ablauf der 
Verfahren fest. Demnach wird die ARD die zu prüfenden Konzepte Ende 
Mai an die Rundfunkräte übergeben. Dies ermöglicht den Gremien, die 
volle gesetzliche Frist für den Drei-Stufen-Test zu nutzen. Die 
Prüfverfahren für die bereits bestehenden Onlineangebote der ARD 
einschließlich des Videotextes müssen nach dem 12. 
Rund-funkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August 2010 abgeschlossen
sein.
Zuständig für die einzelnen Telemedienkonzepte ist jeweils die 
Lan-desrundfunkanstalt, die auch das Gemeinschaftsangebot 
federführend verantwortet. Eingebettet in ein Gesamtkonzept werden 
nach heutigem Stand elf Telemedienkonzepte zur Prüfung an die Gremien
übergeben, zum Beispiel tagesschau.de (NDR), sport.ARD.de (WDR), 
ARD.de (SWR) und DasErste.de (BR). Gemeinschaftlich mit dem ZDF 
erstellt die ARD Telemedienkonzepte für 3sat.de, phoenix.de und 
KIKA.de. Verantwortlich für die Prüfung ist der Rundfunkrat des 
jeweils federführenden Senders. Er muss die Stellungnahmen der 
Rundfunkräte der anderen ARD-Sender sowie des ARD-Programmbeirates 
und die Beschlussempfehlungen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) 
in seine Entscheidung mit einbeziehen.
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD verständigten sich 
darauf, dass die Telemedienkonzepte für die Gemeinschaftsange-bote in
ihrem Aufbau und in den Beschreibungen den gleichen Standards genügen
müssen, auch wenn sie von verschiedenen Landesrundfunkanstalten 
erarbeitet werden. Die Konzepte sollen auf diese Weise für die 
Gremien vergleichbar sein, damit sie dieselben Maßstäbe auf alle 
Angebote anwenden können und die Verfahren transparent ablaufen.
Wie im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgegeben, enthalten 
die Telemedienkonzepte Aussagen zu den drei Prüfstufen des Tests und 
erläutern
1.	in welcher Form das Telemedienangebot den demokratischen, 
sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2.	in wie weit es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen 
Wettbewerb beiträgt sowie
3.	wie hoch der finanzielle Aufwand ist, der für die Erbringung des 
Angebots vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang beschreibt die ARD auch die Zielgruppen, 
die Ausrichtung und Inhalte sowie die Verweildauer und Angebotsformen
der jeweiligen Telemedien.
Die ARD geht davon aus, dass die Kosten der sehr personal- und 
zeitaufwändigen Drei-Stufen-Tests mindestens 5 Millionen Euro 
betragen werden. Darin eingeschlossen sind die Kosten für die 
Gut-achten, die die Gremien laut Rundfunkänderungsstaatsvertrag in 
Auftrag geben müssen. Sämtliche Ausgaben werden aus den laufenden 
Etats der Landesrundfunkanstalten bestritten.
München, 1. April 2009

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle
Südwestrundfunk
70150 Stuttgart
0711-9291022
pressestelle@ard.de

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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