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Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Deutsche Bauindustrie kritisiert Entwurf der Gewerbeabfallverordnung

Berlin (ots)

- Trennungsvorschriften und Verwertungsquoten gefährden
funktionierende Kreislaufwirtschaft
   - Sanierung kommunaler Mülldeponien zu Lasten von Bauunternehmen
nicht hinnehmbar
Als völlig praxisfremd und für die Bauunternehmen nicht hinnehmbar
hat der Vorsitzende des Umweltausschusses des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, Dipl.-Ing. Wolfgang Hollstegge, heute in
Berlin den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer
Gewerbeabfallverordnung bezeichnet. Besonders die Trennung von
gemischten Bauabfällen bereits auf der Baustelle sowie die
Überlassung von gemischten Bauabfällen an kommunale Deponien bei
Nichterfüllung einer Verwertungsquote von 85 % gefährden die
funktionierende Kreislaufwirtschaft von Bauabfällen und machen alle
Bemühungen der Branche, den Anforderungen des Kreislaufwirtschaft-
und Abfallrechts gerecht zu werden, zunichte, kritisierte Hollstegge.
Die im Verordnungsentwurf vorgesehene Trennung von gemischten
Abfällen bereits an der Baustelle, die im Rahmen von Rückbau-,
Abriss- und Sanierungsmassnahmen anfallen, ist in vielen Fällen schon
aus technischen Gründen nicht möglich. Daher gebe es zur bisherigen
Praxis, nach der die Trennung durch nachgeschaltete Sortierung und
Verwertung in Anlagen der Bau- und Baustoffindustrie erfolge, keine
Alternative, will man die funktionierende Kreislaufwirtschaft von
Bauabfällen bei einer durchschnittlichen Recyclingquote von 70 %
nicht gefährden.
Auch die im Entwurf der Gewerbeverordnung vorgesehene Regelung,
dass bei einem Verfehlen der Verwertungsquote von 85 % die gemischten
Bauabfälle der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen sind,
bezeichnete Hollstegge als völlig praxisfremd. "Die Zusammensetzung
der gemischten Bau- und Abbruchabfälle ist vom Bauunternehmen nicht
beeinflussbar, da heute die Abfälle aus Bauwerken zu entsorgen sind,
die zu Zeiten gebaut wurden, als die Worte "Verwertung" und
"Recycling" noch keine Bedeutung hatten", argumentierte Hollstegge.
Die neue Regelung diene lediglich dazu, der kommunalen
Abfallwirtschaft zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, um
Fehlplanungen und unerfüllte Gewinnerwartungen zu kompensieren. "Wir
bedauern sehr, dass die Bundesregierung hier Gefälligkeitspolitik für
die Kommunen betreibt."
Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Rückfragen bitte an:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstr. 129
10785 Berlin
Tel.: 030 / 212 86 - 140
Fax: 030 / 212 86 - 189
e-mail: heiko.stiepelmann@bauindustrie.de
www: http://www.bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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