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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1591) Schadensträchtiger Taschendiebstahl

Nürnberg (ots)

Am 20.08.2001, gegen 13.10 Uhr, wurde eine
44-jährige Friseurmeisterin aus Nürnberg in einem Nürnberger
Innenstadtkaufhaus Opfer eines Taschendiebes. Die 44-Jährige war
zusammen mit ihrem Ehemann in der Innenstadt unterwegs, um die
Wocheneinnahmen in Höhe von mehreren Tausend DM bei einer Bank
einzuzahlen. Auf den Weg dorthin wollte sich die Frau noch in
einem Kaufhaus umsehen. In dem Gedränge an den dortigen Tischen
wurden der Friseurmeisterin aus einer mitgeführten offenen
Einkaufstasche ein Beutel mit dem Bargeld entwendet.
Die Polizei rät, Zahlungsmittel grundsätzlich in
verschließbaren Innentaschen der Kleidung aufzubewahren.
Handtaschen sollen geschlossen unter dem Arm eingeklemmt
getragen werden. Misstrauen ist immer angezeigt, wenn Fremde sie
anrempeln, scheinbar unbeabsichtigt ihre Kleidung beschmutzen
oder sie auf der Straße bitten, Geld zu wechseln. Handtaschen
und Geldbörsen sollen nicht in Einkaufs- oder Kinderwagen
abgelegt werden.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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