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Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

FW-LFVSH: "Cold-Water-Challenge" und Co: Klamauk ist nicht versichert!

Kiel (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Mit Sorge betrachten die Kreis- und Stadtwehrführer Schleswig-Holsteins eine Entwicklung der letzten Wochen, die in den sozialen Medien, allen voran facebook, grassiert: Feuerwehren nominieren sich gegenseitig zur sogenannten "Cold-Water-Challenge". Aus einer ursprünglich gut gedachten Idee zur Spendenaquirierung für brandverletzte Kinder sind nun aber überwiegend Aktionen mit bedenklichen Aus-maßen erwachsen, die erhebliche Gesundheitsrisiken enthalten. So zeigen meh-rere Videos im Internet Feuerwehrangehörige, die z.B. von zwei Seiten mit harten Wasserstrahlen aus Strahlrohren bearbeitet werden. Neben der Unfallgefahr und dem zweifelhaften Sinn derartiger Aktionen weisen die Kreis- und Stadtwehrführer auch auf die Zweckentfremdung von kommunalem Einsatzgerät und Schutzklei-dung sowie auf die Verantwortung der Wehrführungen hin. Da die Nominierungen auch zunehmend Feuerwehren aus Schleswig-Holstein betreffen, hat sich der Landesfeuerwehrverband mit den Kreis- und Stadtwehrführern und den Leitern der Berufsfeuerwehren in seiner Tagung am 4. Juni deutlich gegen diese Aktionen ausgesprochen und die jeweiligen Wehrführungen auf ihre Verantwortung hingewiesen. Vereinzelt wurden in Kreisen und Städten bereits klare Verbote für diese Aktionen verhängt. Der Landesfeuerwehrverband zusammen mit den Kreis- und Stadtwehrführern und Leitern der Berufsfeuerwehren begrüßen zudem die Stellungnahme der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK), die wir hier wiedergeben: "Cold-Water-Challenge" als Aufgabe der Feuerwehr? Die Feuerwehr hat nach den Brandschutzgesetzen und Feuerwehrgesetzen der Länder die Aufgaben Brände zu bekämpfen und Hilfe zu leisten, Menschen aus Gefahren zu retten, Sachwerte und die Umwelt zu schützen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss die Feuerwehr ausgerüstet und ausgebildet sein. Natürlich gehört zur Ausbildung auch Spaß und Freude. Dadurch ist eine Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Kameradschaft auch eine Aufgabe, die im Bereich der Feuerwehr versichert ist. Doch bei der HFUK Nord sind die Feuerwehrangehörigen gegen Arbeitsunfälle versichert. Der Rahmen für versicherte Tätigkeiten ist weit gesteckt, aber kennt doch Grenzen. Diese Grenzen werden derzeit vereinzelt durch Aktionen wie z.B. die "Cold-Water-Challenge" überschritten. Wenn Feuerwehrangehörige zu Spaßaktionen mit Sonderrechten ausrücken und sich mit Strahlrohren gegenseitig bespritzen, werden unzulässige Gefährdungen für Feuerwehrangehörige und Außenstehende erzeugt. Durch das hohe Gefährdungspotential einzelner Aktionen entsteht ein Risiko für Feuerwehrangehörige, das aus Sicht der Unfallverhütung nicht toleriert werden kann. Unfallversicherungsschutz und weitere rechtliche Gesichtspunkte Eine "Cold-Water-Challenge"-Aktionen gehört gewiss nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr. Es handelt es sich um eine reine Spaß-Veranstaltung, die am ehesten als "Jux, Gaudi oder Klamauk" anzusehen ist. Im Unfallversicherungsrecht ist dies dem privaten Bereich zuzuordnen und steht demzufolge nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die Argumentation, dass dieses eine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit sei, ist nicht stichhaltig. Allein schon durch die hohen Verletzungsgefahren sind solche Aktionen nicht als Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr geeignet. Der Sinn solcher Aktionen, die Feuerwehr als professionelles Hilfeleistungsunternehmen in der Öffentlichkeit darzustellen, darf zumindest stark bezweifelt werden. Zu befürchten ist eher ein Imageschaden für die Feuerwehr, wenn Feuerwehrleute dabei eine schwere Verletzung davontragen. Die Feuerwehren als öffentliche Einrichtung beschädigen damit ihr professionelles Ansehen, welches durch gute Arbeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr mühselig erarbeitet wird. Darüber hinaus beklagen viele feuerwehrfremde Personen, die die Videos sehen, dass die Feuerwehren zweckentfremdet mit den von ihren Steuergeldern bezahlten Gerätschaften umgehen. Die Wehrführungen bzw. Führungskräfte der Feuerwehren sind aufgefordert die Feuerwehren über die Gefahren dieser Aktionen, insbesondere durch das Bespritzen mit Wasserstrahl, aufzuklären und diese zu unterbinden, um den Unfallversicherungsschutz nicht zu gefährden. Kürzlich haben die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord und FUK Mitte die Aktion "Das kann ins Auge gehen" gestartet, die eindeutig auf die Gefahren schwerster Unfälle mit schlimmen, lebenslangen Folgen durch auftreffende Wasserstrahlen hinweist.

Für Rückfragen: - LFV SH, Holger Bauer, 0431 / 603-2195 - HFUK-Nord, Christian Heinz, 0431 / 603-1747

Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Telefon: 0431/603 2195
E-Mail: bauer@lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

Original-Content von: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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