Gebrauchtwagenkäufer aufgepasst: Was Sie über Kurzzeitkennzeichen wissen sollten
Saarbrücken (ots) - - Am 1. April 2015 tritt eine Gesetzesänderung zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. - Die Zulassungsbehörden vergeben das fünf Tage gültige Nummernschild nur noch, wenn eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen werden kann. Gebrauchtwagenkäufer sowie -verkäufer nutzen es häufig: das Fünf-Tage-Kennzeichen. Ab dem 1. April ...