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KÜS-Bundesgeschäftsstelle

Der lästige Gang zur Zulassungsstelle entfällt durch i-Kfz
KÜS-geprüfte Kfz können als erste bundesweit online ab- und wiederangemeldet werden

See (ots)

   /Online-Wiederzulassung per i-Kfz ab Oktober 2017 möglich
   /Keine zeitraubenden Behördengänge mehr nötig 

   Die KÜS wurde als eine der ersten Überwachungsorganisationen für 
i-Kfz, also das digitale Abmelden und Wiederzulassen von Fahrzeugen, 
vom Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 
zugelassen. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge, die von der KÜS 
ihre Hauptuntersuchungsplaketten erhalten haben, können jederzeit 
online abgemeldet werden. Der lästige und zeitraubende Gang zur 
Zulassungsstelle entfällt. Ab 1. Oktober 2017 ist es möglich, die 
Wiederzulassung von Auto, Motorrad, Anhänger etc. im Netz zu 
vollziehen.

Durch die hochsichere und schnelle digitale Infrastruktur der KÜS kann der, für die Wiederzulassung benötigte, Abgleich der gültigen HU im Zentralen Fahrzeugregister des KBA gewährleistet werden. Bei der Untersuchung erfüllte die KÜS die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßen, insbesondere zum Schutz personenbezogener Daten, sodass sie als erste Überwachungsorganisation zur Teilnahme am digitalen Zulassungsverfahren freigeschaltet wurde.

Zur digitalen Abmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Zulassung des Fahrzeugs nach dem 1. Januar 2015, neuer Personalausweis mit Onlinefunktion, Ausweis-Lesegerät oder Handy mit NFC-Funktion und Ausweis-App. Die Gebührenbegleichung der Zulassungsstelle wird per Kreditkarte oder Giropay abgewickelt.

Die Wiederzulassung funktioniert ab dem 1. Oktober 2017 unter folgenden Bedingungen: Zunächst kann nur eine Zulassung auf denselben Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk erfolgen. Die Kennzeichen müssen vor der Abmeldung bereits wieder reserviert werden. Nur natürliche Personen können per i-Kfz wiederzulassen. Die Person muss ein Girokonto besitzen, um die Kfz-Steuer per SEPA-Einzugsverfahren begleichen zu können. Zudem wird der Zulassungsschein Teil 1 mit Sicherheitscode, eine gültige Hauptuntersuchung bei der KÜS und eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Um die Online-Wiederzulassung abzuschließen, wird - wie bei der digitalen Abmeldung - der neue Personalausweis samt Lesegerät benötigt. Auf dem Postweg werden dann durch die Zulassungsstelle die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die Plaketten für die Kennzeichen zugesandt.

In den nächsten Schritten werden durch i-Kfz auch die Anmeldung neuer Fahrzeuge und die generellen Ummeldungen möglich sein. Weitere Informationen und die aktuelle KÜS Broschüre zum digitalen Ab- und Wiederzulassungsverfahren finden sie unter https://www.kues.de/ikfz.

Pressekontakt:

Hans-Georg Marmit
Zur KÜS 1
66679 Losheim am See
Tel. +49 6872 9016-380
Fax +49 6872 9016-5380
www.kues.de
presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell

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